Im Deutschen Ärzteblatt der ersten Februarwoche 2023 (Dt. Aerztebl. Jg.120/ Heft 5) hält man die online-Beratung von Patienten für überholt. Ist dem so? Mitnichten. Es ist doch geradezu zeitgemäß, dass Patienten sich durch einen Experten beraten lassen können, ohne vielleicht eine weite Anfahrt und damit einen hohen Zeitaufwand auf sich nehmen zu müssen.
Idealerweise kann man hier eine Zweitmeinung einfordern oder Befunde besprechen. Dem kann und sollte natürlich bei entsprechendem Gesprächsausgang eine Untersuchung und Behandlungsplanung vor Ort folgen. Spätere Kontrollen oder Nachbesprechungen wären dann wiederum online möglich. Die Qualität der Videosprechstunde und ihre Sicherheit aus Datenschutzgründen ist gewährleistet.
Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung berichten von circa 2000 Online-Sprechstunden im vierten Quartal 2019. Im ersten Quartal 2020 waren es bereits 200.000 um dann ein Jahr später auf 1,2 Millionen anzusteigen. Im zweiten Quartal 2022 lag die Zahl der Videosprechstunden noch bei 500.000. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt bevorzugt wird.
Da mittlerweile aber auch in abgeschiedenen Regionen per Internet miteinander gechattet wird, kann der Patient einen ganz persönlichen Kontakt mit seinem Arzt abhalten, vorausgesetzt, er hat eine akzeptable Internetverbindung.
Selbst aus dem entfernten Tibet ist das relativ einfach möglich. Und der Termin der Unterredung ist vorgegeben. Natürlich kann er auch ausfallen. Aber an das vorgegebene Zeitfenster haben sich beide, Arzt und Patient, zu halten. Also eher keine Wartezeit. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus bietet dies einen hervorragenden Komfort.
Auch können bei der Videoschaltung Dokumente direkt per Datenübermittlung ausgetauscht und diskutiert werden. Ob beispielsweise eine Operation absolut indiziert ist, oder nur eine relative Veranlassung besteht, lässt sich dann mit dem entsprechenden Experten, auch wenn er weit entfernt sitzt, besprechen.
Wie so oft scheiden sich die Geister, wenn es um die Vergütungssituation einer Tätigkeit geht. Ein entsprechendes Honorar ist durch die kassenärztlichen, wie auch privaten Abrechnungsstellen zu gewährleisten. Wird ein Experte konsultiert, dessen Leistungen selbst zu zahlen sind, ist dessen Honorar natürlich im Vorfeld anzukündigen.
Aus meiner Erfahrung lassen sich diese Abläufe sehr gut organisieren und der Patient trägt seine personenbezogenen Daten in einer entsprechenden Maske ein, damit eine Rechnungslegung ordnungsgemäß stattfinden kann.
Telemedizinische Dienstleistungen sind in vielen dezentralen Krankenhäusern durchaus bereits seit längerem Alltag, wenn es beispielsweise darum geht, in den Nachtdiensten radiologische Leistungen abzudecken.
Vor-Ort wird dann beispielsweise ein CT oder MRT durch eine Radiologische Fachkraft erbracht, der Mediziner, meistens andernorts sitzend, zu Hause oder in einer größeren Klinik, kann diese Bilder dann interpretieren und bewerten.
Es gibt viele Situationen, in denen der Patient den Arzt konsultieren möchte, um Sicherheit zu erlangen, eine fachlich qualifizierte Zweitmeinung zu erhalten, ein reines Beratungsgespräch zu führen, oder der Hausarzt/Facharzt möchte sich über das Wohlbefinden seiner Patienten orientieren und dies auch per in Augenscheinnahme.
Die technischen Voraussetzungen sind gelöst, auch eine Videokonsultation per Smartphone ist möglich. Videosprechstunden haben sich nicht nur etabliert, nein, sie erweitern das Versorgungsangebot auf moderne Art und Weise, gut organisierbar und abrufbar, Zeit- und Ressourcensparend.
Der Hype ist definitiv nicht vorbei. Die Videokonsultation ist da angekommen, wo sie hingehört. Die Videosprechstunde entwickelt sich zunehmend zu einem zusätzlichen, dauerhaften, flächendeckenden digitalen Versorgungsangebot.
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