Die Bauchdecke ist im Rahmen des natürlichen Ablaufs um Schwangerschaft und Geburt besonders von Veränderungen betroffen. Allein durch die starke Dehnung im Laufe der Schwangerschaft und der nachfolgenden Rückbildung nach der Geburt entsteht oftmals ein gewisser Hautüberschuss. Insbesondere unterhalb des Nabels, je nach Ausprägung aber auch an der gesamten Bauchdecke.
Bei Kaiserschnittgeburten kommt ergänzend die quere Narbe oberhalb des Schamhügels hinzu. Durch die narbige Verbindung in die Tiefe kann sie zum einen eingezogen sein. Zum anderen kann sie aber auch die überliegende Haut aufschoppen. Gelegentlich besteht auch ein schmerzhaftes Ziehen durch die tiefen Narben.
Die Behandlung des Hautüberschusses und etwaiger narbiger Einziehung richtet sich ganz nach der individuellen Ausprägung des Befundes. Wichtig ist das persönliche Gespräch zwischen Patientin und erfahrenem Plastischen Chirurgen, um das geeignete Behandlungsverfahren zu finden.
In Frage kommende Verfahren sind z. B. die tiefe Narbenlösung mit Narbenunterfütterung mit Fettgewebe, die Mini-Abdominoplastik oder auch die klassische Abdominoplastik mit Versatz des Nabels.
Je nach Verfahren wird der Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt. Kleinere Narbenlösungen sind dabei in örtlicher Betäubung möglich. Ausgedehntere Eingriffe erfordern meist eine Allgemeinnarkose. Die Patientin sollte darauf achten, dass in der operativen Einrichtung ausreichend Erfahrung besteht und eine entsprechende Infrastruktur vorliegt. Das gewährleistet die Versorgung auch dann, wenn Schwierigkeiten auftreten, was jedoch selten geschieht.
Nach dem Eingriff sollte die Patientin bei der klassischen Abdominoplastik sowie nach den meisten Mini-Abdominoplastiken für vier bis sechs Wochen Tag und Nacht eine Kompressionshose oder einen Bauchgurt tragen. Für die gleiche Zeit gilt auch ein Sportverbot. Leichte körperliche Tätigkeiten sind aber in der Regel vorher möglich. Der Arbeitsausfall richtet sich nach der Schwere des Eingriffs und beträgt üblicherweise zwischen wenigen Tagen und etwa zwei Wochen.
Wichtig ist, dass der Arzt bei Eingriffen, die die Krankenversicherung nicht erstattet, auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen darf. Die Patientin muss dann Freizeitausgleich oder Urlaub nehmen.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn körperliche Beschwerden wie Narbenschmerzen oder Hautreizungen in Hautfalten bestehen. Die Krankenkasse entscheidet immer im Einzelfall über die Kostenübernahme. Dafür muss die Patientin selbst einen Antrag stellen.
Der beratende Plastische Chirurg kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten richtig einzuschätzen und den Antrag mit einem entsprechenden Gutachten unterstützen. Dafür sind einige standardisierte Fotos erforderlich, die der Plastische Chirurg typischerweise bei der Untersuchung macht und mitgibt.
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