Diesen Titel hatte ein aktueller Artikel in der Fachzeitschrift ‘Die Innere Medizin’ in der Augustausgabe 2022. Dieses Thema ist aktuell, denn das aktualisierte Infektionsschutzgesetz wird uns immer wieder mit den Aspekten Impfung, Boostern, Masken, Infektionsgeschehen und Belastungen des Gesundheitssystems beschäftigen.
Aktuell läuft in München das Oktoberfest. Der Feiernde fährt mit FFP2-Maske in der S-Bahn zur Wiesn und auch wieder zurück, um sich dann auf der Wiesn im Festzelt ‘ungeschützt’ ganz nah zu kommen. Wie sieht hier die wissenschaftliche Evidenz aus?
Auch in Flugzeugen darf man sich laut IfSG maskenlos näher kommen, da hier Super-Klimaanlagen mit Hochleistungsfiltern Schutz vermitteln. Eine Mund-zu-Mund Beatmung ist hierbei nicht vorgesehen.
Nach über 2 Jahren, mit unterschiedlichen Szenarien und auch nach Aussage der Expertenkommission der Bundesregierung, kann ein therapeutischer Effekt der COVID-19-Impfung aus der vorliegenden Evidenz immer noch nicht abschließend abgeleitet werden. Ein medizinischer Artikel von Augustin, M., Hallek, M. & Nitschmann, S. erschienen am 4. Juli 2022 in Die Innere Medizin, 63, 900–902 (2022), fasst die Erkenntnisse einer Studie zum Thema der Wirksamkeit einer antiviralen Therapie bei ambulanten, ungeimpften symptomatischen Patienten mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 zusammen.
Es handelte sich um eine doppelblinde, placebokontrollierte, randomisierte Multicenterstudie, genügte also den höchsten Aussagekriterien, die von einer evidenzbasierten Studie verlangt werden. Das heißt, man kann den Resultaten vertrauen.
Antivirale Medikamente sind aus anderen Bereichen, wie der HIV-Therapie bekannt. Also hat man auch nach einer Tabletten basierten Therapie gesucht. Denn sie können einfach transportiert, verabreicht und gelagert werden, ohne Kühlung und invasive Verabreichung.
Im Januar 2022 erhielt der Proteaseinhibitor mit dem Inhalt 300 mg Nirmatrelvir/ 100 mg Ritonavir die Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA. Dieses Medikament, das binnen drei Tagen nach Symptombeginn bei positivem SARS-CoV-2-Nachweis alle 12 Stunden für fünf Tage eingenommen wurde, stellte eine effektive und sichere Therapie dar.
COVID-19-assoziierte Krankenhausaufenthalte als auch Todesfälle konnten deutlich reduziert bzw. verhindert werden (88,9 % Risikoreduktion bei einem Einsatz von weniger als 3 Tagen nach Symptombeginn).
Nun stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum über diese Alternative durch die Gesundheitspolitik und die impfenden Ärzte in Praxen oder Zentren nicht hingewiesen wird (Aufklärungspflicht §§630 BGB)?
Warum eine Impfung, mit der ich auch krank werden kann, anstatt eine Therapie, die ich beginne, wenn ich krank bin oder befürchte, mich vielleicht auf dem Oktoberfest, im Flugzeug oder wo auch immer angesteckt zu haben?
So funktioniert die Medizin normalerweise. Egal ob Kassen- oder Privatpatient, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) trägt die Kosten, die bei circa 60,00 € liegen.
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