Bis vor wenigen Jahren war es noch undenkbar, dass Patienten mit einem Defibrillator (ICD) oder Herzschrittmacher (HSM) in einem MRT (Kernspintomographen, Kernspin) untersucht wurden. Es ist jedoch ein Dilemma, denn 75% dieser Patienten braucht in ihrem Leben eine MRT-Untersuchung zur weiteren Diagnostik und für eine erfolgreiche Therapie ihrer Beschwerden. Die Europäische Gesellschaft für Kardiologie (ESC) hat zu diesem Thema alle wissenschaftlichen Publikationen analysiert und festgestellt, dass weder beim Patienten, noch an den implantierten ICD (HSM) oder den Sonden ein Schaden entstanden war. Somit war die allgemeine Aussage, dass Patienten mit einem Defibrillator (ICD) oder Herzschrittmacher (HSM) in einem MRT untersucht nicht werden dürfen, nicht mehr korrekt.
Folgerichtig veröffentlichte die ESC im Herbst 2013 ihre überarbeitete Leitlinie und erlaubt jetzt die Durchführung von MRT-Untersuchungen bei Patienten mit ICD und HSM. Die Leitlinie geht sogar noch weiter, denn es können im MRT nicht nur sogenannte „MRT-taugliche“, sondern auch „konventionelle oder meist ältere“ ICD oder HSM untersucht werden können.
Ein Paradigmenwechsel in der Kardiologie, verbunden mit der Hoffnung für viele Patienten die bisher nicht in einem MRT untersucht werden konnten endlich auch im MRT untersucht zu werden.
Die Leitlinie definiert aber auch die Sicherheitsmaßnahmen, die bei Defibrillator- oder Herzschrittmacherpatienten zu beachten sind. Wichtig ist die Verwendung eines speziellen MRT, welches eine Magnetfeldstärke bis 1,5 T aufweist. Auch muss das implantierte System - ICD oder HSM - in einem technisch guten Zustand sein und der Patient während der Untersuchung überwacht werden.
Als Fazit lässt sich formulieren
„MRT-Untersuchungen für Defibrillator- und Herzschrittmacherpatienten? Ja, das ist jetzt möglich“
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