Artikel 07/03/2020

Krampfaderbehandlung: 10 typische Fragen zu den Verfahren

Dr. med. Jörg Fuchs Facharzt für Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurg, Phlebologe
Dr. med. Jörg Fuchs
Facharzt für Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurg, Phlebologe
krampfaderbehandlung-10-typische-fragen

Der jameda-Experetenratgeber beantwortet 10 wichtige Fragen zur Behandlung von Krampfadern.

1. Welche Vorteile bieten moderne, schonende endovenöse Verfahren gegenüber der Stripping-Operation, die eigentlich nur noch in Deutschland als Standardverfahren gilt?

Im Wesentlichen geht es bei der Beantwortung dieser Frage darum, welche Begleitumstände, die für die Durchführung der einzelnen Verfahren erforderlich sind und welche Nachbehandlungen zu erwarten sind. Grundsätzlich ist allen Verfahren eine gute Langzeitprognose zu attestieren. Das heißt, die sogenannten Langzeitergebnisse sind bei allen Verfahren gleich.

Nach fünf Jahren liegt die Rezidivfreiheit bei der Stripping-Operation, beim Venenkleber oder bei der Radiowelle oder dem Laser bei 96%. Nur die Schaumverödung größerer Venen, wie der Stammvenen, liegt mit 80% Rezidivfreiheit deutlich niedriger.

Die endovenösen Verfahren, also Venenkleber, Laser, Radiowelle, haben die Krampfaderbehandlung vereinfacht und sie für den Patienten komfortabler gemacht. Für eine Stripping-Operation benötigt der Chirurg eine Narkose. Die Vene wird über einen chirurgischen Eingriff entfernt, also Hautschnitte, Blutergüsse und Narben.

Im Anschluss sind in aller Regel Kompressionsstrümpfe für acht Wochen zu tragen. Wunden und Kompressionsstrümpfe schränken die Möglichkeiten im täglichen Ablauf ein. Typischerweise wird eine Arbeitsunfähigkeit zwischen zehn bis vierzehn Tagen attestiert.

Bei den thermischen Verfahren, also Laser oder Radiowelle, wird ebenfalls eine Narkose eingesetzt. Zunehmend ist hier eine Tumeszenzlokalanästhesie des Beines - eine spezielle Narkose des Beines - ausreichend. Diese ist erforderlich, weil Temperaturen von 120 °C für den thermischen Verschluss der Krampfader angewendet werden. Durch die Hitze werden die Lymphwege und Nerven beeinträchtigt, die in der Nachbarschaft der Venen liegen. Es treten Schwellungen auf, weshalb ein Kompressionsstrumpf bis zu vier Wochen getragen werden soll. Eine Arbeitsunfähig besteht allenfalls am Eingriffstag.

Der Venenkleber ist von allen Verfahren das einzige, das ohne eine Narkose oder einen Kompressionsstrumpf auskommt. Die Krampfader wird mit einem medizinischen Kleber verschlossen. Keine Hitze, also keine Schmerzen, auch keine Schädigung von Begleitstrukturen, wie Nerven oder Lymphwege. Eine Schwellung ist nicht zu erwarten und daher auch kein Strumpf erforderlich.

Der Patient muss sich für den Venenklebereingriff etwas Zeit nehmen. Was er vorher oder nachher macht, bestimmt er selbst. Eingeschränkt ist er nicht. Natürlich treten bei den endovenösen Verfahren auch Verhärtungen, Rötungen oder Blutergüsse an der Punktionsstelle auf. Dies jedoch in erheblich geringerem Ausmaß als bei der Stripping-Operation.

2. Welche Art von Gefäßen können mit den modernen, minimalinvasiven, schonenden Verfahren, wie Venenkleber, Laser oder Radiowelle behandelt werden?

Alle Verfahren, die zur Verfügung stehen, also auch die Stripping-Operation, können sich gegenseitig gleichwertig ersetzen. Das heißt, ist eine Stripping-Operation geplant, kann sie auch durch den Venenkleber, den Laser oder die Radiowelle erfolgen. Die Erfahrungen mit den modernen Verfahren haben gezeigt, dass keine bedeutenden Unterschiede zwischen den Einsatzmöglichkeiten der Methoden bestehen.

Gerne wird seitens der Chirurgie kommuniziert, dass nur die Operation den individuellen Befund sicher behandeln kann. Hier wird oft angemerkt, dass die zu behandelnde Krampfader zu groß sei, so dass man sie nicht verkleben werden.

Venendurchmesser bis zu 25mm werden erfolgreich verklebt. Und Venen, die sich mit der Stripping-Sonde auffädeln lassen, können selbstverständlich auch mit dem endovenösen Katheter durchfahren werden. Die operative Entfernung von Seitenästen mittels Mini-Phlebektomien ist in der Regel nicht in dem geplanten Ausmaß erforderlich und die nach wenigen Wochen noch bestehenden Seitenäste werden mit Schaum sklerosiert.

3. Welche Rolle spielt die Schaumsklerosierung?

Wie in der Frage davor bereits angesprochen, werden mit der Schaumsklerosierung Seitenäste verschlossen. Dies ist die Domäne der Sklerosierungsbehandlung. Hierzu wird in die Vene ein Medikament gespritzt. Hautschnitte sind nicht erforderlich. Auch kleine, ästhetisch störende Äste, können erfolgreich verschlossen werden. Die Stammvenen werden primär nicht mit Schaum sklerosiert, da die Langzeitergebnisse deutlich hinter den anderen Verfahren liegen.

Wieder aufgetretene Krampfadern, sogenannte Rezidive im Bereich der Leisten- und Kniekehlen oder nicht komplett entfernte oder vollständig verschlossene Stammvenen, lassen sich auch wiederholt ohne eine größere Beeinträchtigung der Patienten mit der Schaumsklerosierung behandeln. In besonderen Fällen kann mit Hilfe des Ultraschallgerätes jede auffällige Vene unter Sicht zielgenau punktiert und schaumsklerosiert werden.

4. Werden moderne, endovenöse Verfahren von den Kostenträgern, also gesetzliche und private Krankenversicherer, übernommen?

Privatversicherer und Beihilfeämter erstatten die Kosten aller zur Verfügung stehenden Verfahren. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Stripping-Operationen generell. Die endovenösen Verfahren werden über sogenannte IGV, integrierte Versorgungsverträge, abgerechnet. Aber nicht jede gesetzliche Krankenkasse ist Vertragspartner, so dass vorher in einer Liste nachgesehen werden sollte.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen können grundsätzlich auch Einzelfallentscheidungen treffen, wenn sie nicht diesen Selektivverträgen beigetreten sind. In der Regel sperren sie sich jedoch gegen diese vom Gesetzgeber in den Satzungen verankerten Möglichkeit. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung empfiehlt in solchen Fällen einen Wechsel der Krankenkasse.

5. Was wissen wir über die Langzeitergebnisse der verschiedenen Methoden?

Als Marker für den Erfolg einer Methode werden die Ergebnisse nach fünf Jahren betrachtet. Allen Verfahren, Venenkleber, Stripping-Operation, Laser oder Radiowelle, wird ein hervorragendes Resultat mit 96% Rezidivfreiheit attestiert. Nur die Schaumsklerosierung liegt bei 80%.

6. Was passiert mit den Seitenästen?

In vielen Abteilungen werden diese noch über kleine Hautschnitte entfernt. In der Regel verschwinden sie nach einer Behandlung der Stammvenen von allein. Auch werden sie gezielt über den Katheter verklebt oder als Einzelpunkt verklebt oder in den ersten drei Monaten nach dem endovenösen Eingriff schaumsklerosiert.

7. Wie fließt das Blut ab, wenn die Vene entfernt oder verklebt wurde?

Die oberflächlichen Venen transportieren über die Stammvenen nur einen geringen Teil des Venenblutes zur Leiste oder Kniekehle ab. Etwa 96 bis 98% des Blutes wird durch die Wadenmuskelpumpe über die tiefen Venen zum Herzen zurücktransportiert. Wurden die Stammvenen gezogen oder verklebt, fließt das Blut sogar noch viel besser über die tiefen Venen ab, da der Rückstau des Blutes in den Krampfadern nicht mehr zusätzlich durch die Tiefen abtransportiert werden muss.

Die Venenklappen hat die Natur so konstruiert, dass das Blut immer dahin abfließt, wo es am schnellsten zur tiefen Vene hinkommt. Ein anschauliches Beispiel ist auch die Situation bei Herzpatienten, die einen Bypass benötigen. Gerne wird die gesunde Stammvene entnommen und als Bypass verwendet. Das Bein gewöhnt sich ganz schnell an die neue Situation und es fällt überhaupt nicht auf. Nur wenn der Patient früher eine Thrombose hatte, dann braucht er diese Vene.

8. Gibt es besondere Anforderungen oder Voraussetzungen bei den einzelnen Verfahren?

Für den chirurgischen Eingriff, die Stripping-Operation, wird eine Narkose benötigt. Gibt es Narkoserisiken, wird nicht operiert und auf die Kompressionsstrumpfbehandlung verwiesen.

Die endovenösen Verfahren unterscheiden sich dahingehend, dass beim Venenkleber keine Narkose und auch keine Kompressionsstrümpfe benötigt werden. Es gibt daher keine Narkoserisiken, die zu beachten wären. Die Patienten müssen auch nicht nüchtern sein und auch das Alter spielt keine Rolle. Für die Eingriffe mit dem Laser oder der Radiowelle gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Auf jeden Fall benötigt der Patient einen Kompressionsstrumpf.

Sehr oft erhalten die Patienten neben der Betäubung des Beines, der sogenannten Tumeszenzlokalanästhesie, eine Vollnarkose oder eine Analgosedierung, ähnlich der, die man bei einer Darmspiegelung bekommt. Deswegen müssen die Patienten nüchtern sein und benötigen eine Begleitperson.

9. Müssen Kompressionsstrümpfe getragen werden?

Nur bei der Venenklebermethode entfallen die Kompressionsstrümpfe. Es besteht keine medizinische Veranlassung hierfür. Bei den anderen Verfahren müssen sehr wohl Strümpfe getragen werden, da es durch die mechanischen Schäden bei der Stripping-Operation oder den thermischen Schäden bei Laser und Radiowelle zu Schwellungen kommt.

10. Wie sieht die Nachbehandlung aus?

Nach einer chirurgischen Operation muss auf die Wundheilung geachtet werden. Oft wird aufgrund der vielfachen Hautschnitte und den Beschwerlichkeiten eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu zwei Wochen attestiert. Zur Thromboseprophylaxe sind Kompressionsstrümpfe zu tragen. Nach einer Laser- oder Radiowellentherapie erholen sich die Patienten wesentlich schneller.

Auch bei diesen beiden Verfahren sind Kompressionsstrümpfe zu tragen. Falls eine Narkose oder eine Analgosedierung verwendet wird, besteht eine Arbeitsunfühigkeit unter Umständen für zwei bis drei Tage.

Nach dem Venenkleber - dem dritten der modernen und schonenden Verfahren - ist kaum etwas zu beachten. Keine Kompressionsstrümpfe, keine Einschränkungen privat, beruflich oder im Sport - der Patient genießt sofort die volle Mobilität. Je nach Arbeitsablauf bleibt der Patient am Eingriffstag der Arbeit fern. Blaue Flecken, Rötungen, Verhärtungen oder Verspannungen finden sich bei allen Methoden mehr oder weniger. Dies sind jedoch keine Komplikationen, sondern Begleiterscheinungen.

Fazit: Es existieren verschiedene Methoden, über die der Patient informier werden sollte. Denn am Ende muss der Betroffene abwägen, wofür er sich entscheidet.

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