Innerhalb der letzten Monate ist in der Presse eine Diskussion über zu häufig durchgeführte Bandscheibenoperationen entstanden. Es existieren Leitlinien der Fachgesellschaften z.B. für Neurologie oder Neurochirurgie mit ganz klaren Behandlungsgrundsätzen für die Therapie eines Bandscheibenvorfalles. Diese Behandlungsgrundsätze werden im Folgenden skizziert, denn nur Patienten, die Behandlungsrichtlinien kennen, können eine Operationsempfehlung kritisch bewerten.
Bis zu 60% aller Menschen haben derzeit einen Bandscheibenvorfall, aber nur etwa 5% aller Bandscheibenvorfälle führen zu Beschwerden. Bei bis zu 90 % dieser Bandscheibenvorfälle schlägt eine konservative Therapie an, weshalb eine adäquate konservative (also nicht operative) Behandlung als Therapie der Wahl anzusehen ist. Ziel dabei ist es zunächst die Schmerzen zu lindern und dann eine Normalisierung der Funktion der Rückenmuskulatur zu erreichen.
Die Schmerzlinderung kann durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen erzielt werden:
Gründe für eine sofortige operativen Behandlung bestehen bei einem Kaudasyndrom (Blasen- Mastdarmlähmung) und bei signifikanten und progredienten Lähmungen. Bei massiven ausstrahlenden Schmerzen, die kurzfristig nicht durch Schmerzmittel beeinflussbar sind, und einem entsprechendem Befund in der Bildgebung ist ebenfalls ein frühes operatives Vorgehen gerechtfertigt. In den übrigen Fällen empfiehlt sich eine konservative Therapie, die aber innerhalb eines Zeitraumes von 6 - 8 Wochen eine deutliche Verbesserung der Schmerzen und eine Zunahme der Belastbarkeit erbringen sollte. Anderenfalls muss eine Umstellung der Therapie, respektive eine operative Maßnahme, diskutiert werden. Eine unkritische Fortführung der konservativen Therapiemaßnahmen birgt die Gefahr, dass die Schmerzen chronisch werden und den Patienten dauerhaft einschränken.
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