Artikel 17/10/2012

Regelmäßige Augenuntersuchung für ältere Autofahrer gefordert

Team jameda
Team jameda
augenuntersuchung-aeltere-autofahrer

Wie das Deutsche Ärzteblatt in seiner Ausgabe vom 5.10.2012 berichtet, hat die wissenschaftliche augenärztliche Gesellschaft (Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft) auf ihrer letzten Jahrestagung erneut regelmäßige augenärztliche Kontrollen für alle Kraftfahrer ab dem 50. Lebensjahr gefordert. Mindestens ein Drittel der über 70-Jährigen sei wegen Sehstörungen bei nächtlichem Autofahren gefährdet, wurde auf dem Jahreskongress 2012 der DOG in Berlin betont.

Zu den Sehfehlern, die sich zunächst erst schleichend in der zweiten Lebenshälfte entwickeln, zählen vor allem die Linsentrübung durch den grauen Star, die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) und das Glaukom (grüner Star), welches durch Nervenfaserschädigungen unbemerkt zu Gesichtsfeldausfällen führen kann.

Schätzungsweise 9,8 Millionen Bundesbürger leiden an grauem Star, etwa 4,2 Millionen sind von AMD oder deren Frühstadien betroffen. Circa 2,2 Millionen Patienten sind an einem Glaukom oder dessen Frühstadien erkrankt. Hinzu kommen Autofahrer, die nach einem Schlaganfall unter Gesichtsfeldausfällen leiden, ohne es zu wissen.

Besonders unfallträchtig ist das eingeschränkte Dämmerungssehvermögen und die erhöhte Blendempfindlichkeit - beides häufig Folgen des grauen Stars. Dabei lässt auch die Wahrnehmung von Kontrasten und Farben stark nach.

Regelmäßige spezielle Augenuntersuchungen sollte mit dem 60., 65. und dem 70. Lebensjahr wiederholt werden. ‘Danach in Abständen von zwei bis drei Jahren’, rät Prof. Dr. Dr. med. Bernhard Lachenmayr, Vorsitzender der Verkehrskommission der DOG.
Hierbei sollten neben der mikroskopischen Betrachtung der vorderen und hinteren Augenabschnitte die Sehschärfe, das Gesichtsfeld, der Augeninnendruck, die Dämmerungssehschärfe sowie die Blendempfindlichkeit untersucht werden. Ferner ist die Messung des Augeninnendruckes und der Ausschluss von Augenbewegungsstörungen mit Doppelbildwahrnehmung wichtig. Auch wenn diese Untersuchungen bisher nicht vom Gesetzgeber gefordert werden, ist ein solcher Augen-Check dennoch sehr sinnvoll.

Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.

Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.


www.jameda.de © 2023 - Wunscharzt finden und Termin online buchen.

Diese Webseite verwendet Cookies.
Surfen Sie weiter, wenn Sie unserer Cookie-Richtlinie zustimmen.