Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen meist schnell Hilfe, da sich die Symptome oft verstärken, wenn sie nicht behandelt werden. Dem stehen die langen Wartezeiten in vielen Regionen gegenüber.
Es gibt genügend gut ausgebildete Psychotherapeuten, nur bekommen sie keine Kassenzulassung. In einigen Gegenden sprechen die Kassenärztlichen Vereinigungen gar von einer ‘Überversorgung’ mit Psychotherapeuten. Das widerspricht leider völlig der Praxis.
Wenn Sie vergeblich versucht haben, einen Behandlungsplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten zu bekommen, dann kommt für Sie das Kostenerstattungsverfahren in Frage. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie mit einer notwendigen medizinischen Behandlung zu versorgen. Wenn das bei einem Kassen-Therapeuten nicht möglich ist, muss die Krankenkasse für diese Leistung eine Privatrechnung akzeptieren (SGB V § 13 Abs. 3). Es ist allerdings sinnvoll, sich das zuvor schriftlich von der Kasse bestätigen zu lassen.
Schritt 1: Termin in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde wahrnehmen
Alle kassenzugelassenen Psychotherapeuten müssen kurzfristig Termine für ein einmaliges Gespräch über 50 Minuten bereitstellen. Bei dieser Psychotherapeutischen Sprechstunde wird die Behandlungsnotwendigkeit geklärt. Außerdem erhalten Sie auf einem Formblatt eine Empfehlung, ob und welche Therapie Sie benötigen. Wenn dabei festgestellt wird, dass die Behandlung „notwendig und unaufschiebbar“ ist, brauchen Sie schnell Hilfe.
Schritt 2: Suche nach einem Platz bei kassenzugelassenen Therapeuten
Sie fragen nun bei kassenzugelassenen Therapeuten nach einem Behandlungsplatz. Dokumentieren Sie die Anfragen in einer Telefonliste mit Datum und Antwort. Wenn Sie in Ihrer Region keinen Platz finden, also mindestens fünf Absagen bekommen haben, können Sie sich an eine Privatpraxis wenden.
Schritt 3: Privatpraxis stellt Bescheinigung zum sofortigen Behandlungsbeginn aus
Die Privatpraxis gibt Ihnen ein Schreiben, dass die Behandlung sofort beginnen kann.
Schritt 4: Antrag auf Kostenerstattung
Sie stellen einen „Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“. Diesem Antrag fügen Sie bitte die Unterlagen aus den Schritten 1-3 bei.
Vielen Patienten fällt dieser Aufwand schwer. Vielleicht können Sie sich von Ihrem Partner oder von Freunden helfen lassen. Manche Privatpraxen unterstützen Sie auch beim Antragsverfahren.
Die Therapie selbst läuft nach der Zusage der Krankenkasse über die Erstattung der Kosten genauso ab wie eine ‘normale’ Therapie, da Ihr Therapeut ja die gleiche Ausbildung hat wie die Therapeuten mit Kassenzulassung.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem Merkblatt der Bundespsychotherapeutenkammer.
Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.
Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.