Artikel 17/04/2013

Neue Behandlung gegen den "weißen Hautkrebs" (Aktinische Keratose)

Team jameda
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Vorweg sei gesagt, dass ich persönlich diese Bezeichnung für die an sich harmlosen aktinischen Keratosen ablehne, weil alleine das Wort ‘Krebs’ schon Ängste auslöst, die in diesem Falle völlig unberechtigt sind.

Aktinische Keratosen (aktinisch = durch Strahlung, Keratose = Verhornung) sind raue, gerötete Flecken an Körperstellen, die der Sonne ausgesetzt sind, also meistens im Gesicht und an den Handrücken, und die sich bei normalem Waschen und Eincremen nicht glätten. Sie sehen bagatell aus und machen keine Beschwerden. Da aber im Verlauf vieler Jahre in circa zehn Prozent der Fälle daraus ein Hautkrebs entstehen kann, ist eine Behandlung ratsam, zumal es gute Therapiemöglichkeiten gibt.

Die Keratosen sind also kein Grund zur Panik, aber ein Grund sich darum zu kümmern. Selbst wenn man Pech hat und tatsächlich daraus ein Hautkrebs entsteht, ist der gut behandelbar und verursacht nur in sehr seltenen Fällen Tochtergeschwülste.
Zur Behandlung stehen verschiedene Salben zur Verfügung, von denen einige bis zu drei Monaten angewendet werden müssen. Eine andere, sehr gute Behandlungsmöglichkeit ist die photodynamische Therapie (Bestrahlung mit einer Lichtquelle bestimmter Wellenlänge nach Vorbehandlung mit einer Salbe, die gegen diese Strahlen sensibel macht), die sich besonders bei flächigen Befunden bewährt hat. Kleinere Einzelherde können auch problemlos durch eine Operation, tiefes Fräsen, Elektrokaustik oder Kältetherapie behandelt werden.

Neu ist jetzt ein Gel auf dem Markt mit dem Wirkstoff Ingenolmebutat aus der Gartenwolfsmilch. Der Vorteil ist die Kürze der Behandlung (Gesicht und Kopf: 3 Tage, Rumpf: 2 Tage) und der schnelle Erfolg. Die gute Reaktion erkennt man an Rötungen, die dann abschuppen. Man sieht also wie auch bei allen anderen Behandlungen ein paar Tage etwas lädiert aus. Da es sich dabei aber nie um einen Notfall handelt, kann man die Behandlung so planen, dass in einem Zeitraum von ungefähr zwei Wochen keine wichtigen Termine anliegen, bei denen man repräsentieren muss.

Generell gilt: Lebenslänglich Lichtschutz für alle besonnten Körperstellen!

Nachtrag:

Es tut mir leid, dass meine Mutter ihre Frage nicht mehr beantworten kann. Sie ist am 05. Februar 2019 verstorben. Ich hoffe, dass Sie Hilfe in einer der unteren Antworten beantwortet bekommen. Ich drücke ihnen ganz doll die Daumen.
Ihr Frank Delventhal

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