Team jameda
Die Einholung einer Zweitmeinung ist ein hohes Gut und Recht für den Patienten (§ 27b SGB V).
Insbesondere wenn eine geplante (sog. elektive) Operation indiziert ist, wollen und sollten viele Patienten auf Nummer sicher gehen und einen weiteren Spezialisten befragen.
Diese Möglichkeit ist über die freie Arztwahl und dadurch Konsultation eines zweiten Facharztes zwar prinzipiell möglich. Es gibt jedoch auch ein spezielles qualitätsgesichertes Zweitmeinungsverfahren.
Die Details dieses Zweitmeinungsverfahrens wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf gesetzlicher Grundlage (§ 27b SGB V) geregelt. Diese Regelungen des G-BA gelten unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie versichert sind.
Für den Patienten ist die Einholung einer Zweitmeinung kein Misstrauen dem Arzt oder der Behandlung gegenüber. Vielmehr ermöglicht sie dem Patienten und Arzt gleichermaßen sich selbst zu vergewissern, die richtige Behandlung gewählt zu haben oder durchzuführen.
Die Medizin und operativen Techniken in der Wirbelsäulenmedizin entwickeln sich seit Jahren in rasanter Geschwindigkeit. Oft werden neue Implantate nur mit einer geringen Anzahl von Studien oder Nachweis der Wirksamkeit auf den Markt gebracht und exzessiv von Medizinproduktefirmen beworben.
Nicht immer können grade neue Implantate oder OP-Verfahren das suggerierte Ergebnis für den Patienten erzielen. Dann verschwinden sie wieder vom Markt.
Grundlegend ist es für alle Ärzte schwierig sowohl konservativ- als auch operativ „up to date“ zu sein. Der Facharzt ist zwar verpflichtet, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen und Fortbildungspunkte nachzuwiesen. Die Themen und Qualität dieser Fortbildung werden aber nicht überprüft oder geregelt.
Gerade in der Wirbelsäulenchirurgie gibt es bei nahezu allen Eingriffen eine Vielzahl von verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten – konservative und mögliche operative Verfahren.
Hier kann die Zweitmeinung eine Versicherung sowohl für den Patienten als auch für den Arzt sein, das Richtige zu tun oder zu entscheiden.
Wie im normalen Leben kann ein anderer Blickwinkel eine andere Perspektive bieten.
Jeder Arzt sollte in der Lage sein, den Nutzen dieser Zweitmeinung zu erkennen und diese Möglichkeit zu nutzen.
Kein Patient sollte Angst haben, danach zu fragen und sich auf Wunsch eine Zweitmeinung einzuholen. Die Zweitmeinung ist kein Misstrauen dem Arzt gegenüber.
Jeder Facharzt ist in der Lage und aufgefordert, eine unabhängige neutrale Bewertung und Empfehlung abzugeben.
Die Fachgesellschaften, z. B. die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG), hat online eine aktuelle Übersicht über Wirbelsäulen-Spezialisten für eine Zweitmeinung aufgeführt.
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