In der Medizin passieren viele Eingriffe unter Vollnarkose. Doch nicht nur allgemeinmedizinische Behandlungen können im Schlaf vonstattengehen, auch in der Zahnmedizin ist das nicht ungewöhnlich. Wann eine Vollnarkose nötig ist, wie die Behandlung unter Narkose abläuft und wer die Kosten dafür übernimmt, erfahren Sie hier.
Wann ist eine Vollnarkose bei Zahnbehandlungen nötig?
Ein häufiger Grund, warum eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose stattfinden muss, ist die sogenannte Zahnarztangst. Davon spricht man, wenn Patientinnen und Patienten regelrechte Panik beim Gedanken an den Zahnarztstuhl entwickeln. In solchen Fällen können bereits kleinere Behandlungen, die normalerweise unter örtlicher Betäubung stattfinden würden, in Vollnarkose durchgeführt werden. Es gibt jedoch noch andere Gründe für die Narkose. So sind manche Menschen aufgrund von Bewegungsstörungen oder anderen Erkrankungen nicht in der Lage, still zu sitzen oder reagieren allergisch auf die örtlichen Betäubungsmittel. Auch bei Kindern, die sich weigern, eine nötige Zahnbehandlung durchführen zu lassen, kann eine Vollnarkose sinnvoll sein. Außerdem gibt es auch Eingriffe, die besonders langwierig und schmerzhaft sind, sodass eine örtliche Betäubung dafür nicht ausreicht.
Wie läuft die Behandlung unter Vollnarkose ab?
Während einer Vollnarkose schlafen die Patientinnen und Patienten tief und fest. Gleichzeitig stellt der Körper einige Funktionen wie beispielsweise die Atmung ein. Deshalb ist während der Behandlung unter Vollnarkose stets ein erfahrenes Anästhesie-Team anwesend, welches die Narkose überwacht. Im Vorfeld muss ein ausführliches Gespräch mit dem Anästhesisten oder der Anästhesistin stattfinden, in der über alle Risiken gesprochen wird. Ist die Behandlung dann vorbei, beginnt die Aufwachphase, indem das Narkosemittel schrittweise reduziert wird. Im Normalfall müssen Patientinnen und Patienten nach dem Aufwachen noch eine Weile in der Zahnarztpraxis bleiben, um sicherzustellen, dass sie die Narkose gut vertragen haben und es zu keinen Zwischenfällen kommt. Mit einer Begleitperson dürfen sie nach dieser Zeit der Beobachtung nach Hause gehen.
Zahlt die Krankenkasse die Behandlung unter Vollnarkose?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Behandlung unter Vollnarkose nur in wenigen Fällen. Dazu gehören einige der oben bereits genannten, wie beispielsweise eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung oder auch eine Allergie, die die Behandlung unter örtlicher Betäubung unmöglich machen. Auch bei Kindern unter 12 Jahren, die nicht kooperieren, bezahlt die Krankenkasse die Vollnarkose. Ebenso kann ein größerer chirurgischer Eingriff zur Kostenübernahme führen. Schwieriger wird es bei Angstpatientinnen und Angstpatienten. Hier muss die Angststörung ärztlich bescheinigt sein, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Anderenfalls müssen diese privat getragen werden. Manche Zahnzusatzversicherungen decken sie jedoch mit ab.
Welche Alternativen gibt es zur Vollnarkose?
Neben der örtlichen Betäubung, die nur im zu behandelnden Bereich wirkt, gibt es noch Alternativen zur Vollnarkose. So wird Lachgas immer häufiger verwendet. Dieses wird eingeatmet und hat eine entspannende Wirkung. Man schläft dabei nicht ein, sondern ist weiterhin ansprechbar, lediglich das Schmerzempfinden wird etwas reduziert. Eine weitere Möglichkeit ist der Dämmerschlaf. Dabei schlafen Patientinnen und Patienten auch, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen Tiefschlaf wie bei der Vollnarkose. Alle Körperfunktionen bleiben erhalten und eine Beatmung ist nicht nötig. Welche Betäubung infrage kommt, sollte im Vorfeld mit der behandelnden Person abgestimmt werden.
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