Team jameda
Wie Tattoos entfernt werden können und welche Gefahren die Laserbehandlung birgt, verrät Ihnen dieser Artikel.
Es gibt im Großen und Ganzen drei Gründe:
Wenn Modetrends irgendwann nicht mehr schick sind, wird das Tattoo ausgegrenzt oder stigmatisiert. Tätowierte leiden dann oft unter den Motiven. Studien besagen, dass bereits nach einem Jahr etwa 30 Prozent ihre Entscheidung bereuen.
Das kann zum Beispiel bei einer Änderung der Lebensumstände, dem sozialen Umfeld, der politischen Einstellung oder der Partnerschaft geschehen. Dann kann der Leidensdruck enorm sein.
Wenn sie dann sagen, dass sie es nicht mehr aushalten, wünschen sich viele Tätowierte eine Entfernung.
Theoretisch ja. Wo man Tätowieren kann, ist auch die Entfernung möglich. Am häufigsten befinden sich Tattoos auf Nacken, Unterarmen, Händen und im Gesicht. Typisch ist bei Frauen auch das verbreitete „Arschgeweih“ im Steißbereich.
Allerdings dreht es sich meist um die gut sichtbaren Körperstellen. Das hat dann oft einen sozialen oder auch beruflichen Hintergrund. Zum Beispiel darf ein Polizist keine Tätowierungen auf den Unterarmen tragen. Auch so etwas kann die Entfernung eines Tattoos erfordern.
Führend ist die Lasermedizin. Sie ist heute sehr weit fortgeschritten. Trotzdem lässt sich nicht jede Tätowierung mit ihrer Hilfe entfernen.
Eine Laserbehandlung kommt bei Patienten nicht infrage, die auf eine Tätowierfarbe allergisch reagiert haben. Durch das Lasern könnten die allergischen Reaktionen wieder angestoßen werden. Das ist zu vermeiden.
In manchen Fällen hilft auch nur der Besuch einer Klinik. Dann ist nur noch Schneiden möglich. Wenn das Tattoo eine bestimmte Größe hatte, muss anschließend eine Hauttransplantation erfolgen. Das sind schwere Operationen, die mit Risiken verbunden sind. Vertretbar ist das nur, wenn gar nichts anderes mehr infrage kommt.
Mit Hilfe der hohen Energie und starker Fokussierung des Lasers werden die Farbpartikel versprengt. Sie können dann über das körpereigene Lymphsystem abtransportiert werden. Teilweise bleiben Sie im Körper, etwa in den Lymphknoten. Allerdings sind sie dann auf der Haut nicht mehr sichtbar.
Wenn das gelingt, ist Lasern ein geniales Verfahren. Aber egal, wie ein Tattoo entfernt wird, Narben bleiben immer, auch beim Lasern. Denn die Narben sind bereits durch das Tattoo, also die ursprüngliche Verletzung entstanden.
Das Tattoo bleibt eine lebenslange Hautveränderung. Wir können nur die Farbe herausnehmen. Und auch unter dem Tattoo liegende, gesunde Pigmentzellen der Haut können durch den Laser beschädigt werden und regenerieren sich anschließend nicht immer zu 100 Prozent.
Früher hat man es mit Säurebehandlungen und dem Abschleifen der Haut versucht. Das sind massive, narbenbildende Methoden mit ungewissem Ausgang. Das halte ich heute für eine strafbare Körperverletzung, denn diese Verfahren können schwerste Komplikationen verursachen.
Verschiedene Farben benötigen verschiedene Wellenlängen des Lasers. Bei Tätowierungen mit unterschiedlichen Farben müssen bestimmte Laser und Techniken eingesetzt werden.
Da jede Farbe anders auf Laser reagiert, ist vieles Erfahrungssache und auch reines Ausprobieren. Farbige Tattoos sind deswegen schwieriger zu entfernen als rein schwarze.
Leider ist beides nicht zuverlässig vorhersagbar. Zum einen hängt es von der Größe das Tattoos ab und von der Frage, wie schwierig es zu behandeln ist. Nach einigen Sitzungen kann man dann schon die Tendenz erkennen.
Manche Patienten wollen ihr Tattoo entfernt haben. Andere nur aufgehellt, um es zu „covern“, also um es mit einem neuen Tattoo überstechen zu können.
Zwischen zwei Laserbehandlungen müssen je nach Hauttyp und Intensität ein bis zwei Monate liegen. Ob Indikationen vorliegen, die eine Laserbehandlung ermöglichen oder untersagen, wird in einem ausführlichen Vorgespräch geklärt.
Die Kosten für eine Tattooentfernung tragen die Patienten selbst. Pauschalhonorare und „Erfolgsgarantien“ sind gesetzlich verboten.
Der Behandler sollte sich die Tätowierung genau anschauen, den Patienten umfassend über den Laser informieren und einen Pflegeplan für die behandelte Hautstelle mitgeben. Er sollte auf die Risiken eingehen und keine Garantien abgeben. Die Praxis sollte zum umfassenden Schutz des Patienten und das Behandlers einen Laserschutzbeauftragten haben und über die entsprechenden Schutzeinrichtungen wie Brillen für Behandler und Patienten verfügen. Die Augen zu schließen, reicht da nicht.
Das Thüringer OVG hat eine klare Meinung dazu. Nach Ansicht des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (AZ: 1 EO 596/15) dürfen Laien keine Tätowierungen mittels eines Lasergeräts entfernen. Eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ist nötig.
Im verhandelten Fall beantragte ein Mann bei der Stadt Erfurt, Tätowierungen mittels Lasergerät entfernen zu dürfen. Sie lehnte jedoch ab. Die Stadt war der Ansicht, dass er dafür eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (§ 1 HeilprG) brauche.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte die Ablehnung der Stadt und berief sich auf ein Gutachten, wonach die Behandlung mit nicht unerheblichen Gesundheitsgefahren verbunden sein kann.
Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.
Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.