Team jameda
Chrom gehört zu den Spurenelementen, die unserem Körper mit der Nahrung zugeführt werden müssen.
Es kommt in mehren Arten vor. Es gibt das so genannte 3-wertige Chrom, das Chrom III, und das sechswertige Chrom, Chrom VI genannt. Während Chrom VI zu den Giften zählt, ist Chrom III essentiell für unseren Organismus.
Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) benötigen Jugendliche und Erwachsene 30 bis 100 μg Chrom pro Tag, Kinder je nach Alter weniger. Wichtig ist, dass wir unsere Chrom-Speicher in jungen Jahren füllen, denn im Alter kommt es zu einer schleichenden Speicherentleerung. Die Hauptspeicherorgane sind Leber, Milz, Knochen, Fettgewebe und Muskeln.
Als Mangel-gefährdet gelten Schwangere, ältere Menschen, unterernährte Kinder und Menschen mit Erkrankungen wie Hypercholesterinämie, Arteriosklerose oder Diabetes mellitus sowie
Welche Mangelerscheinungen auftreten können, ist im Einzelnen noch nicht vollständig geklärt. Es kommt jedoch typischerweise zu Nervenleiden, Gewichtsverlust und trotz normalem Insulin-Spiegel zu einer Glukose-Intoleranz. Vermutlich kann es auch zu einer Erhöhung des Cholesterinspiegels im Blut und zu einer Verschlechterung des Zuckerstoffwechsels mit Zuckerausscheidungen im Urin kommen. Weiterhin können durch Chrom-Mangel die Keshan-Krankheit und die Kashin-Beck-Krankheit entstehen.
Wenn ein Chrom-Mangel vermutet wird, lässt sich Genaueres durch eine Haaranalyse ermitteln. Die Bestimmung des Chromspiegels im Plasma ist zur Diagnose leider ungeeignet.
dann sollten Sie wissen, dass Ballaststoffe, Zink, Eisen und das Spurenelement Vanadium die Aufnahme des Chroms stark behindern können. Gleiches gilt für Präparate mit Calciumcarbonat und Arzneimittel vom Typ der Antazida (Magensäurebinder). Beugen Sie der Behinderung der Aufnahme vor, indem Sie entsprechende Präparate um zwei bis drei Stunden zeitversetzt einnehmen.
Raffinierungsprozesse bei der Nahrungsherstellung (Zucker, Mehl etc.) reduzieren den Chromgehalt auf 10% des Ausgangswertes.
Als besonders chromarm gelten Obst und Gemüse.
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