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Standort: überörtl. Gem.Praxis Klinik am Schloßpark Biesdorf Dres. Gabriele Buerschaper und Yvonne Waterstrat

Ambulante OP durch einen „Belegarzt“
(Klinik am Schlosspark Biesdorf, Dr. Waterstraat)

Bei der erbetenen Anmeldung per Telefon, um einen Anästhesietermin zu verabreden, Stöhnen wegen Überlastung. Ob auch telefonischer Kontakt mit dem Anästhesiearzt möglich wäre, wurde gefragt.
Einen Tag vorher wurde in meiner Abwesenheit meine Frau telefonisch nach Krankheiten befragt, am OP-Termin verlangte man den Aufklärungsbogen, den ich auf Verlangen in der Anmeldung stehend unterschrieb, ohne dass ein Aufklärungsgespräch mit dem Anästhesiearzt stattgefunden hatte.
Staunen bei mir, als ich ungefragt in eine Vollnarkose gelegt wurde. Nach der OP durfte ich die Klinik nicht mehr allein verlassen, was im Aufklärungsgespräch hätte geklärt werden müssen, damit ich die Heimfahrt organisieren könnte.
Nach meiner Beurteilung ist diese Verhaltensweise ungesetzlich, weil es erforderlich ist, mindestens 24 Stunden vorher durch die Anästhesie aufgeklärt zu werden.
In dem nachträglich vom OP-Arzt angeforderten OP-Bericht ist keine Angabe eines Narkosemittels vermerkt.

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