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Praxis

Praxis Dr.med. Ralph Lindner Facharzt für Anästhesiologie
Rudolf-Eberle-Platz 3, 79713 Bad Säckingen
Versicherungen
  • Gesetzlich versichert
  • Privat versichert

Erfahrungsberichte (2)

Gesamteindruck

    Dr. med. Ralph Lindner

    Ich kann nur das Beste berichten.
    Dr Lindner führte mit mir ein sehr sehr einfühlsames ,kompetentes Vorgespräch.
    Aufgrund meiner Panikattacken und vielen Unverträglichkeiten war ich sicher kein einfacher Patient,aber er nahm mir durch seine herzliche und menschliche Art ,seinen Humor alle Ängste,so dass ich sehr entspannt die Operation angehen konnte.
    Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und möchte mich ganz herzlich bei Dr Lindner für diese tolle Begleitung bedanken.
    Ich denke sehr gerne daran zurück und kann Dr Lindner wärmstens empfehlen

    Ein ganz toller Anästhesist • Alter: zwischen 30 und 50 • Versicherung: gesetzlich versichert

    Erforderliches Feedback
    Behandlung
    Aufklärung
    Vertrauensverhältnis
    Genommene Zeit
    Freundlichkeit
    Optionales Feedback

    Dr. med. Ralph Lindner

    Oberflächlich freundlich, aber ohne Respekt vor den Wünschen des Patienten. Ich hatte bei Herrn Lindner eine Spinalanästhesie und wollte während der Operation bei Bewusstsein bleiben, d.h. keine zusätzliche Sedierung oder Narkose erhalten. Dies war klar kommuniziert. Dennoch hat mich Herr Lindner noch vor Beginn der OP narkotisiert (Midazolam Bolus + Propofol Perfusion). Die angebliche medizinische Indikation dafür - ein entgleister Puls und Blutdruck - erwies sich nach Ansicht des Anästhesieprotokolls als Erfindung (Puls und Blutdruck waren vor der Injektion in einem bei mir normalen Bereich).
    Bei einem schlafenden Patienten hat der Anästhesist seine Ruhe und eine zusätzliche Sedierung/Narkose lässt sich bei der Krankenkasse abrechnen. Aus diesem Grund dem Patienten gegen seinen Willen und ohne medizinische Notwendigkeit Narkotika zu verabreichen, widerspricht meinem Verständnis von Medizinethik.

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    Dr. med. Ralph Lindner

    Sehr geehrte Patient-In
    Die Spinalanästhesie als Narkoseverfahren gehört in unserer Praxis auch bei ambulanten Anästhesien zum Standard. Sie hatten sich dieses Verfahren für Ihre Operation ausgesucht, und unsere Praxis hatte dies auch so durchgeführt. Ob bei einer Spinalanästhesie zusätzlich Beruhigungsmittel gegeben werden, hängt sehr von der Situation im Einzelfall ab. Weitere mögliche Gründe neben Nervosität sind z.B. die Art der Operation. Größere orthopädische Eingriffe sind oft mit einer entsprechenden Geräuschkulisse (Hämmern, Sägen ua.) verbunden, die als unangenehm empfunden werden. Manchmal ist auch zusätzlich zur eigentlichen Narkose (Vollnarkose, Spinalanästhesie) die örtliche Betäubung einzelner Nerven zur postoperativen Schmerztherapie vor Beginn der Operation notwendig-auch dafür wird häufig ein Beruhigungsmittel verabreicht. In seltenen Fällen reicht die Spinalanästhesie nicht für die gesamte Operationsdauer aus – auch in diesem Fall müssen zusätzliche Medikamente gegeben werden. Dies ist bei jeder Narkoseaufklärung auch so vermerkt.
    Warum in Ihrem Fall zusätzlich eine Sedierung erfolgt ist, kann ich erst nach Durchsicht Ihres Falls sagen.
    Ihre Annahme, die Gabe von Beruhigungsmittel läßt sich zusätzlich zur eigentlichen Narkose bei der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, ist nicht korrekt. Das Entgelt für eine Narkose ist eine Pauschale, deren Höhe sich nach der Art der Operation richtet. Welche Narkose dabei durchgeführt wird oder ob zusätzliche Medikamente gegeben werden, spielt keine Rolle. Die Beruhigungsmittel können also nicht zusätzlich abgerechnet werden.
    Wenn Patienten mit einer Behandlung unzufrieden sind, teilen Sie es Ihrem Arzt in der Regel zunächst persönlich mit. Sie haben dies bisher nicht getan, sondern sich für eine anonymisierte Beschwerde auf Jameda entschieden. Da Sie aufgrund Ihrer durchweg sehr schlechten Bewertung offensichtlich sehr unzufrieden sind, möchte ich Sie bitten, sich noch einmal mit mir in Verbindung zu setzen.

    Kein Respekt vor dem Patienten • Alter: nicht angegeben • Versicherung: nicht angegeben

    Erforderliches Feedback
    Behandlung
    Aufklärung
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Häufig gestellte Fragen