Team jameda
Die Kinderkrankheit Röteln verläuft meist ohne Komplikationen, oft sogar ohne Krankheitszeichen. Steckt sich jedoch eine Schwangere mit dem Rötelnvirus an, ist die Gefahr für schwere Schäden beim ungeborenen Kind groß.
Übertragung durch Husten und Niesen
Die Rötelnviren werden durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen oder direkten Schleimhautkontakt übertragen und befallen nur den Menschen. 80-90 % der Infektionen werden im Kindesalter durchgemacht, danach ist man in der Regel ein Leben lang davor geschützt.
Symptome sind untypisch oder bleiben oft aus
Bei jedem zweiten Erkrankten verläuft die Röteln-Infektion stumm, d. h. es treten keine Symptome auf. Im anderen Fall zeigen sich zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung Krankheitszeichen wie ein roter fleckiger Ausschlag, leichtes Fieber, Lymphknotenschwellung und Kopf- und Gliederschmerzen. Da der Röteln-Ausschlag dem von Masern, Ringelröteln oder Mumps sehr ähnlich ist, wird zur eindeutigen Diagnosestellung eine Blutuntersuchung auf spezielle Antikörper durchgeführt. Erkrankte Personen sind ca. eine Woche vor und eine Woche nach Auftreten des Hautauschlages ansteckend. Vorsicht, auch Personen ohne Symptome können das Virus übertragen!
Gefahren für Schwangere und Erwachsene
Komplikationen bei Röteln sind selten, nehmen aber mit dem Alter des Erkrankten zu. Bei Erwachsenen kann es vermehrt zu Gelenk-, Herzmuskel- und Gehirnhautentzündung kommen. Steckt sich eine Frau in der Schwangerschaft, vor allem im ersten Drittel, mit Röteln an, ist die Gefahr für Komplikationen groß. Oft kommt es zum Abbruch der Schwangerschaft oder zur sogenannten Röteln-Embryopathie, die zu Taubheit, Sehstörungen und Herzfehlern beim Kind führt.
Behandlung der Röteln-Infektion
Die Röteln-Infektion wird symptomatisch mit fiebersenkenden und schmerzstillenden Mitteln behandelt.
Röteln-Embryopathie durch Impfung verhindern
Mit Einführung der Impfempfehlung 1974 in der BRD und 1990 auch für die Neuen Bundesländer sind die Röteln-Erkrankungen deutlich zurückgegangen. Etwa 90 % der Erwachsenen besitzen heute Antikörper im Blut. Um die gefürchtete Röteln-Embryopathie vollständig zu verhindern, sollten 95 % aller Kleinkinder geimpft werden.
Wer sollte gegen Röteln geimpft werden?
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung für alle Kleinkinder ab dem 11. Lebensmonat. Sie wird in Kombination als Masern-Mumps-Röteln-Impfung verabreicht, die zweite Dosis erhält das Kind im Alter von 15 bis 23 Monaten. Dringend sollten alle Mädchen vor der Pubertät geimpft werden sowie Frauen außerhalb einer Schwangerschaft, wenn sie noch keine Röteln-Antikörper im Blut besitzen. Wer in der Kindheit nur eine Impfung erhalten hat, sollte den Impfschutz vervollständigen, so auch Personen mit Kontakt zu Kindern und Schwangeren wie Hebammen, Kinderärzte und Erzieher. Der Impfschutz beträgt ca. 95 % und hält ein Leben lang. Frauen im gebärfähigen Alter sollten nach der Impfung drei Monate lang verhüten.
Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.
Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.