Ist ein Psychologe verpflichtet, auf Wunsch des Patienten eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand
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Ist ein Psychologe verpflichtet, auf Wunsch des Patienten eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand eines Patienten abzugeben? Konkret meine ich damit, ob er (auf Wunsch des Patienten) seine Meinung dazu äußern kann, ob die spezifische Umgebung, in der er lebte/arbeitete, zur Entstehung einer Depression beigetragen haben könnte oder nicht? Und wenn es dazu beigetragen hat, in welchem Ausmaß?
Nein. Ein Psychologe ist weder verpflichtet noch berechtigt eine solche Bescheinigung zu erstellen. Wofür brauchen Sie so etwas? Kann kein Arzt nicht Ähnliches erstellen?
Eine psychologische Psychotherapeutin muss sich gegenüber dem ärztlichen Dienst der Krankenkasse, der Rentenversicherung, des Gerichts oder einer Behörde äußern, wenn eine Schweigepflichtsentbindung des Pat. Vorliegt. Sie ist nicht verpflichtet auf Wunsch des Pat. Eine Bescheinigung auszustellen, außer sie wird von oben genannten Stellen auf einer gesetzlichen Grundlage basierend gefordert.
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