Hallo. Ich trage seit langer Zeit (ca. 4 Jahre) kieferorthopädische Zahnspangen an meinem unteren Za
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Hallo. Ich trage seit langer Zeit (ca. 4 Jahre) kieferorthopädische Zahnspangen an meinem unteren Zahnbogen. Ich bin nicht in der Lage, die Behandlung bei meinem Kieferorthopäden fortzusetzen oder eine Behandlungshistorie einzuholen. Kann in einem solchen Fall ein anderer Kieferorthopäde die Behandlung fortsetzen oder muss die Zahnspange entfernt werden, obwohl die Zahnfehlstellung weiterhin besteht? Ich möchte hinzufügen, dass ich es mir nicht leisten kann, eine neue Kamera zu kaufen.

Es ist grundsätzlich möglich, dass ein anderer Kieferorthopäde die Behandlung übernimmt, auch wenn Sie die Behandlungshistorie Ihres bisherigen Kieferorthopäden nicht einholen können. Allerdings kann es ein paar Herausforderungen geben, insbesondere weil der neue Kieferorthopäde die genaue Vorgeschichte und den bisherigen Behandlungsverlauf nicht kennt. Dennoch gibt es einige Optionen:
Vorgehensweise bei Übernahme durch einen neuen Kieferorthopäden:
1. Untersuchung und aktuelle Diagnostik:
• Der neue Kieferorthopäde wird zunächst eine umfassende Untersuchung durchführen. Dazu gehören aktuelle Röntgenaufnahmen, Fotos und ein Scan oder Abdrücke Ihres Gebisses. Diese Informationen sind wichtig, um den momentanen Stand der Behandlung zu dokumentieren und zu bewerten, wie weit die Zahnbewegungen fortgeschritten sind.
2. Fortsetzung der Behandlung:
• Wenn die bisherige Zahnspange und die Bögen noch funktionstüchtig sind und die Zahnbewegungen mit dem aktuellen System weitergeführt werden können, ist es möglich, dass die Behandlung ohne eine komplette Neuanfertigung fortgesetzt wird. Der Kieferorthopäde könnte dann neue Bögen oder Brackets anpassen, je nach Bedarf.
3. Kostenaspekte:
• Falls der vorhandene Apparat nicht kompatibel ist oder sich in einem Zustand befindet, der die Fortsetzung erschwert, könnte es notwendig werden, eine neue Spange anzufertigen. Das bedeutet natürlich zusätzliche Kosten, aber manchmal lässt sich auch eine kostengünstigere Lösung finden, indem nur Teile der Spange angepasst oder ersetzt werden.
4. Alternative Behandlungsmöglichkeiten:
• In manchen Fällen ist es auch möglich, von einer festen Zahnspange auf eine andere Art der kieferorthopädischen Behandlung (z.B. Aligner) umzusteigen. Das hängt jedoch stark von der Komplexität der Fehlstellung und den finanziellen Möglichkeiten ab.
Es ist wichtig, dass Sie sich an einen neuen Kieferorthopäden wenden, der Sie ausführlich berät. Er wird Ihnen dann die Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten transparent darstellen.
Vorgehensweise bei Übernahme durch einen neuen Kieferorthopäden:
1. Untersuchung und aktuelle Diagnostik:
• Der neue Kieferorthopäde wird zunächst eine umfassende Untersuchung durchführen. Dazu gehören aktuelle Röntgenaufnahmen, Fotos und ein Scan oder Abdrücke Ihres Gebisses. Diese Informationen sind wichtig, um den momentanen Stand der Behandlung zu dokumentieren und zu bewerten, wie weit die Zahnbewegungen fortgeschritten sind.
2. Fortsetzung der Behandlung:
• Wenn die bisherige Zahnspange und die Bögen noch funktionstüchtig sind und die Zahnbewegungen mit dem aktuellen System weitergeführt werden können, ist es möglich, dass die Behandlung ohne eine komplette Neuanfertigung fortgesetzt wird. Der Kieferorthopäde könnte dann neue Bögen oder Brackets anpassen, je nach Bedarf.
3. Kostenaspekte:
• Falls der vorhandene Apparat nicht kompatibel ist oder sich in einem Zustand befindet, der die Fortsetzung erschwert, könnte es notwendig werden, eine neue Spange anzufertigen. Das bedeutet natürlich zusätzliche Kosten, aber manchmal lässt sich auch eine kostengünstigere Lösung finden, indem nur Teile der Spange angepasst oder ersetzt werden.
4. Alternative Behandlungsmöglichkeiten:
• In manchen Fällen ist es auch möglich, von einer festen Zahnspange auf eine andere Art der kieferorthopädischen Behandlung (z.B. Aligner) umzusteigen. Das hängt jedoch stark von der Komplexität der Fehlstellung und den finanziellen Möglichkeiten ab.
Es ist wichtig, dass Sie sich an einen neuen Kieferorthopäden wenden, der Sie ausführlich berät. Er wird Ihnen dann die Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten transparent darstellen.

Sie sollten deswegen einen Kieferorthopäden konsultieren, dieser kann Ihnen die Frage beantworten, vielleicht hat er Möglichkeiten an ihre Akte zu kommen, wobei Sie streng genommen das Recht auf eine Kopie ihrer Akte haben.
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