Holstenstr. 9, 24568 Kaltenkirchen
Liebe Patientinnen und Patienten,Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Begleitpersonen/Eltern von volljährigen Patienten müssen einen 3G-Nachweis vorlegen.- Minderjährige Patienten dürfen von einer sorgeberechtigten Person ohne Nachweis begleitet werden.
Nach wie vor gilt die Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Maske), auch für Kinder ab 6 Jahren. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!
27/10/2022