Das alte Sprichwort „vier Augen sehen mehr als zwei“ gilt auch für die Zahnmedizin. So haben Patienten gesetzlicher Krankenkassen heute den Anspruch auf eine zahnärztliche Zweitmeinung. Viele Privatversicherer unterstützen die Initiative ebenfalls.
Der Anspruch geht auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zurück und bekräftigt das Recht auf eine kostenlose Zweitmeinung für eine Vielzahl planbarer Eingriffe. Akute Eingriffe oder medikamentöse Behandlungen sind davon nicht erfasst. Auch die Zweitmeinung zu Zahnarztbehandlungen fällt eigentlich nicht in den Regelungsumfang. Gesetzliche oder private Versicherer tragen die Kosten aber dennoch oft ganz oder zumindest teilweise.
Anstehende größere operative Eingriffe oder eine umfangreiche Zahnbehandlung wie die Versorgung mit Zahnersatz sorgen bei Patienten häufig für Verunsicherung. Im ersten Fall bewegen sie vor allem die medizinische Notwendigkeit, Risiken oder die Frage nach Alternativen. Auch der Kostenaspekt kommt hinzu, da die Patienten einen größeren Teil des Zahnarzthonorars selbst zahlen müssen. Die Meinung eines zweiten Mediziners kann ihnen dazu Gewissheit geben oder eine alternative günstigere Therapie aufzeigen.
Einige Besonderheiten im zahnmedizinischen Bereich machen die zahnärztliche Zweitmeinung für Patienten im wahrsten Sinne des Wortes wertvoll.
Seit 2005 erhalten alle gesetzlich Versicherten nur noch Regelsätze für zahnärztliche Behandlungen von ihrer Krankenkasse. Die Regelversorgung ist für die unterschiedlichsten Befunde definiert und sieht jeweils eine als ausreichend erachtete Behandlungslösung vor. Für deren Kosten zahlen die Kassen Festzuschüsse. Versicherten bleibt damit ein Eigenanteil. Die Wahl einer höherwertigen Versorgung vergrößert die Zahnarztkosten, die aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.
Es stellt sich für Patienten also immer die Frage, ob bei der geplanten Behandlung Ergebnis und Kosten im optimalen Verhältnis stehen. Zudem unterscheiden sich die Preise bei den Zahnärzten in Deutschland deutlich. Dabei spielen regionale Faktoren genauso eine Rolle wie unterschiedliche Labor- und Materialkosten oder abweichende Honorare.
Jeder einzelne Punkt kann die Zahnarztrechnung erheblich beeinflussen. Ein Beispiel dafür sind die Laborkosten bei Zahnersatz. Zahnärzte mit eigenem Praxislabor arbeiten in aller Regel effizienter und kostengünstiger als solche mit einem externen Dentallabor.
Der Vergleich einzelner Zahnärzte und ihrer Angebote bietet also viel Potenzial zum Sparen. Bei einem Vergleich sollten Patienten aber auch immer bedenken: Die günstigste Behandlungslösung ist wahrscheinlich nicht die hochwertigste Option.
Das gilt besonders für Dumping-Preise von Zahnärzten oder -kliniken im Ausland. Hier gibt es oft erhebliche qualitative Abstriche in einzelnen Behandlungsbereichen oder bei der Vor- und Nachsorge. Genauso muss gute Qualität aber nicht immer sehr viel kosten.
Besprechen Sie Ihr Vorgehen am besten zunächst mit Ihrer Krankenkasse. So haben Sie Gewissheit über die Kostenübernahme oder bekommen bereits erste Adressen von spezialisierten Zahnärzten oder Patientenberatungsstellen in Ihrer Nähe. Dort vereinbaren Sie einen Termin und bringen dann den vom ersten Zahnarzt ausgestellten Heil- und Kostenplan sowie weitere Unterlagen - zum Beispiel Röntgenbilder - mit.
Sie haben immer ein Recht, Einsicht in Ihre Patientenakte zu nehmen und dürfen auch kostenlose Kopien der Befunde verlangen. Das erspart unnötige Doppeluntersuchungen.
Dem zweiten Zahnarzt dienen die Unterlagen zunächst als Orientierung. Zusammen mit einem eigenen Befund bespricht er dann mit Ihnen die geplante Behandlung, klärt Fragen, informiert, zeigt Alternativen und erstellt für Sie auf Wunsch seinen eigenen unverbindlichen Heil- und Kostenplan. Dann können Sie sich entscheiden.
Eine zweite zahnärztliche Meinung erhalten Sie in vielen Fällen heute übrigens auch schon online und kostenlos auf spezialisierten Serviceportalen. Nutzen Sie ruhig eine dieser vielen Möglichkeiten für eine zahnärztliche Zweitmeinung. Das gibt Ihnen mehr Sicherheit und spart Kosten bei vielen Zahnbehandlungen.
Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.
Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.