Zahnunfälle kommen häufiger vor. Besonders betroffen sind Kinder beim Spielen oder Toben. Mit zunehmendem Alter treten die Unfälle dann eher als Arbeitsunfall und vor allem beim Sport auf.
Deswegen greifen viele Sportler zum Mund- oder Zahnschutz, wenn sie Sportarten mit Körperkontakt oder hohem Sturzrisiko betreiben. Im Bereich des Breiten- oder Freizeitsports hat der Schutz weniger Verbreiterung und entsprechend häufiger kommt es zu Zahnunfällen.
Die Verletzungen reichen dann von leichten Rissen im Zahnschmelz bis zu abgebrochenen Zahnstücken oder sogar vollständig abgeschlagenen Zähnen. Betroffen sind meist die Frontzähne und besonders die oberen Schneidezähne.
Selbst bei schweren Zahnunfällen besteht fast immer die Möglichkeit, den Zahn zu retten und Zahnersatz zu vermeiden. Risse im Zahnschmelz lassen sich in aller Regel sehr gut behandeln, aber auch ausgeschlagene Zähne können in das Zahnbett zurückgepflanzt und abgebrochene Zahnstücke wieder angebracht werden.
Deswegen bei einem Zahnunfall immer die Ruhe bewahren und zuerst den Zahn oder das Zahnstück am Unfallort suchen. Ein vollständiger Zahn darf dann nicht an der Wurzel angefasst werden.
Ebenso wie Zahnstücke sollte der vollständige Zahn außerdem nicht gereinigt, sondern einfach eingepackt werden. Apotheken haben für Zahnunfälle eine sogenannte Zahnrettungsbox im Angebot. Sie kostet etwa 15 bis 20 Euro und ist rezeptfrei erhältlich. Sie besitzt eine besondere Nährlösung, die die Zellen der Zahnwurzelhaut für bis zu 48 Stunden versorgt und vital hält.
Zahnstücke sind in der Box ebenfalls gut aufgehoben. Für ein abgebrochenes Stück Zahn genügt notfalls aber schon einfaches Wasser zur Aufbewahrung bis zum Zahnarztbesuch. Selbst vollständige Zähne sind ohne die Box noch zu retten. Dazu werden sie in H-Milch oder Kochsalzlösung gelegt. Das Einwickeln in Frischhaltefolie dient genauso als Notlösung.
Bei allen diesen Provisorien herrscht aber hoher Zeitdruck, schnell in eine Zahnarztpraxis oder Zahnklinik zu kommen. Mehr als zwei Stunden dürfen jetzt nicht verstreichen, wenn die Zahnrettung noch gelingen soll.
Einen Zahnarztbesuch im Ausland möchten die meisten vermeiden. Allein schon die oftmals vorhandene Sprachbarriere sorgt für Unsicherheit angesichts einer Zahnbehandlung. Nach einem Zahnunfall im Urlaub besteht aber oft keine andere Möglichkeit, als vor Ort Klinik oder Praxis aufzusuchen. Der Faktor Zeit ist immer entscheidend, wenn ein verunfallter Zahn noch gerettet werden soll. Je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger bis unmöglich wird es, den Zahn wiederherzustellen.
Daher sollte den Zahnärzten vor Ort jetzt immer mindestens eine provisorische Notfallbehandlung anvertraut werden. Mit einfachen Schmerzmitteln oder einem kühlenden Gel für die äußere Anwendung lässt sich dann oft der Rest des Urlaubs überstehen, bevor der Zahnarzt zu Hause die weitere Versorgung übernimmt.
Die Kosten für solche Zahnbehandlungen im Ausland trägt in EU-Ländern und der Schweiz grundsätzlich die Krankenkasse. Dafür muss lediglich die Versichertenkarte vorgelegt werden. Gezahlt wird allerdings immer nur der Betrag, der auch hierzulande für eine vergleichbare Behandlung übernommen würde. Erfolgt die Notfallbehandlung durch private Ärzte oder Kliniken, bleiben Betroffene danach oftmals auf einem großen Eigenanteil für die Behandlungskosten sitzen, weil die Arztrechnung viel höher ausfällt.
Deswegen empfiehlt sich grundsätzlich bei Auslandsreisen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung mit Rücktransport in besonders schweren Fällen. Gerade Familien mit Kindern sollten außerdem daran denken, gleich eine Zahnrettungsbox in die Reiseapotheke zu legen.
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