Team jameda
Zahnbrücken gehören zum festsitzenden Zahnersatz, die je nach Lage bis zu vier fehlende Zähne ersetzen können. Lesen Sie in diesem jameda Gesundheitsspecial über den Ablauf der Behandlung, aus welchem Material Brücken gefertigt werden und mit welchen Kosten man rechnen muss.
Eine Zahnbrücke überspannt eine Zahnlücke und ruht dabei auf zwei Pfeilern, den überkronten Ankerzähnen. Bei einer Endpfeilerbrücke dienen die Zähne neben der Lücke als Brückenpfeiler. Ist die Backenzahnreihe durch Zahnausfall verkürzt, so dass nur ein begrenzender Zahn die Lücke begrenzt, wird eine Freiendbrücke eingebaut. Auch hier dienen mindestens zwei Zähne am bestehenden Ende als Anker, um für genügend Stabilität zu sorgen.
Bei implantatgetragenen Brücken werden künstliche Zahnwurzeln als Pfeiler in den Kieferknochen eingepflanzt. Zum kombinierten Zahnersatz gehört die Teleskopbrücke, die Eigenschaften von Prothese und Brücke vereint. Dabei wird die Außenkrone auf eine Innenkrone, die an den Restzähnen verankert ist, aufgesteckt und kann wie eine Teilprothese wieder herausgenommen werden.
Zur Herstellung von Zahnbrücken werden Metalllegierungen, Kunststoff und Keramik eingesetzt. Dabei kann der Brückenkörper aus Metall bestehen und im sichtbaren Bereich durch zahnfarbene Keramik oder Kunststoff verblendet sein. Die Zahntechnik verwendet für Brücken Metalllegierungen, da sie stabiler sind und sich besser verarbeiten lassen als reine Metalle. So kommen Metalle wie Gold, Titan, Silber, Palladium und Kupfer in unterschiedlichen Kombinationen und Anteilen zum Einsatz. Eine Legierung aus Nichtedelmetallen nennt man Dentalstahl. Dentalkeramik-Brücken, die z.B. aus Zirkoniumoxid bestehen sind metallfrei. Kunststoff kommt nur als Provisorium oder in Form von dünnen Verblendungen zum Einsatz.
Zahnbrücken eignen sich für kleine bis mittelgroße Lücken, wenn im Seitenbereich ein bis drei Zähne fehlen. Im Frontbereich können auch die vier Schneidezähne ersetzt werden. Weitere Vorrausetzungen für eine Zahnbrücke sind ein gesundes Zahnfleisch, das frei von Entzündung ist, und ein intakter Zahnhalteapparat, der keine Parodontitis aufweist. Ankerzähne und Kieferknochen müssen gesund und robust sein, um die Belastung der Brücke zu tragen.
Bei Bedarf können Zahn- und Knochensubstanz verstärkt werden. Wenn eine Metallbrücke eingesetzt wird, sollten Amalgamfüllungen gegen Kunststofffüllungen ausgetauscht werden, um Korrosion der Metalle zu verhindern. Klebebrücken, die mit Flügeln an den Nachbarzähnen befestigt werden, kommen bei kleinen Lücken und bei Jugendlichen zum Einsatz, deren Kiefer sich noch im Wachstum befindet.
In der Regel sind drei Zahnarzttermine erforderlich, um eine Brücke endgültig einzusetzen. Für eine klassische Pfeilerbrücke wird bei der ersten Sitzung zunächst ein Gebissabdruck als Vorlage für ein Provisorium gemacht. Danach bereitet der Zahnarzt die endständigen Zähne auf ihre Ankerfunktion vor, in dem er sie von Karies befreit und unter örtlicher Betäubung zu Stiften abschleift. Ein weiterer Abdruck dient zur Herstellung der eigentlichen Brücke durch den Zahntechniker. Diese wird beim zweiten Termin eingesetzt, auf Passgenauigkeit geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Bis zum dritten Termin wird sie lediglich provisorisch befestigt, damit man Probleme bei der Eingewöhnung noch beheben kann.
Sitzt die Brücke gut, wird sie endgültig eingegliedert, d.h. sie wird mit Spezialzement auf den Pfeilerzähnen verankert. Nur der Zahnarzt kann sie dann noch entfernen. Kleine Ein-Zahn-Lücken können geklebt werden. Hier müssen die endständigen Zähne nur wenig an ihrer Rückseite angeschliffen werden, damit die Flügel der Brücke darauf halten.
Klassische Pfeilerzahnbrücken sind sehr stabil und halten bis zu 20 Jahre. Da sie so fest sitzen wie eigene Zähne, sind sie angenehm zu tragen und ermöglichen müheloses Sprechen, im Gegensatz zu Teil- und Vollprothesen. Der Nachteil von Pfeilerbrücken ist, dass beim Abschleifen viel Zahnsubstanz verloren geht. Außerdem entsteht ein großer Druck auf die endständigen Zähne. Wenn der Zahn abgeschliffen wird, kann es zu Schäden am Zahnnerv kommen. Außerdem können sich Zahnwurzel und Kieferknochen mit der Zeit abbauen. Klebebrücken haben den Vorteil, dass Zahnsubstanz nur minimal verloren geht, dafür lösen sie sich aber allerdings auch schneller ab.
Zahnbrücken werden wie die eigenen Zähne regelmäßig mit Zahnbürste, Zahnspülung, Zahnseide und Zwischenraumbürstchen gereinigt. Vor allem der Spalt zwischen Pfeilerzahn und echtem Zahn sollte gründlich von Speiseresten und Belägen befreit werden. Wenn sich die Zahnbrücke gelockert hat, ein Stück abgebrochen, ein Teil der Verblendung abgeplatzt ist oder auch die gesamte Brücke abgelöst hat, sollte man möglichst schnell zum Zahnarzt gehen, um weitere Schäden im Mund und an der Krone zu vermeiden. Wer die Zahnbrücke oder einen abgebrochenen Teil verschluckt hat, sollte sofort etwas essen, um den harten Fremdkörper mit Speisebrei zu umhüllen und Schäden an Magen und Darm zu verhindern. Beim Stuhlgang prüft man, ob die verschluckte Brücke wieder zum Vorschein kommt.
Die Kosten für eine Zahnbrücke hängen vom Material und ihrer Größe ab. So sind Brücken aus Goldlegierungen oder Keramik teuerer als solche aus Nichtedelmetall. Je mehr Zähne ersetzt werden, desto teurer der Zahnersatz. Die Krankenkassen bezahlen in der Regel einen Festzuschuss, der die Hälfte der Kosten der Regelversorgung deckt. Dabei stellt die Regelversorgung eine preisgünstige Basisversorgung dar, die jeder Zahnarzt anbieten muss und auf die jeder Versicherte Anspruch hat. Wählt der Patient eine Zahnbrücke, die zwar gleichartig ist, aber über die Kassenleistung hinausgeht, trägt er die Mehrkosten, die den Festzuschuss übersteigen, selbst.
So ergeben sich beispielsweise für eine klassische Endpfeilerbrücke im Seitenbereich, die einen Zahn ersetzt, folgende Preise: Eine Basislösung aus unverblendetem Dentalstahl kostet etwa 600-700 Euro, von denen die Kasse etwa 350 Euro zahlt. Wird die Zahnkrone jedoch aus Edelmetallen oder Keramik gefertigt und auch im Backenzahnbereich zahnfarben verblendet, können Kosten ab 1000-1200 Euro entstehen, an denen sich die Kasse ebenfalls mit 350 Euro beteiligt. Bonusprogramme und Härtefallregelungen verringern im Einzelfall die finanzielle Belastung für den Patienten.
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