Vielen Menschen ist vor einem Zahnarztbesuch ein wenig unwohl zumute.
Das mulmige Gefühl kann aber durchaus auch zu einem ernsten Problem werden: die ausgewachsene Zahnarztangst.
Gerade vor der eigentlich schmerzlindernden Betäubungsspritze fürchten sich viele Patienten. In einigen Zahnarztpraxen wird deshalb eine Sedierung mittels Lachgas angeboten.
Bei dieser sehr modernen und effektiven Methode der Anästhesie bleibt der Patient wach und ansprechbar, kann sich aber dennoch vollkommen entspannen und sich ohne akute Angstzustände behandeln lassen.
Die Lachgas-Sedierung wird von qualifiziertem und eigens zertifiziertem Personal vorgenommen. Dabei atmet der Patient das Lachgas in einer genau auf ihn abgestimmten Dosierung über eine kleine Nasenmaske ein.
Das Lachgas löst vorhandene Ängste und sorgt dafür, dass sich der Patient entspannen kann, außerdem wirkt es sich positiv auf das Schmerzempfinden und das Zeitgefühl aus.
Selbst Patienten mit ausgeprägter Angst vor dem Zahnarzt empfinden die Behandlung unter Lachgas als deutlich weniger belastend.
In vielen Fällen reduziert sich die Zahnarztangst sogar so weit, dass für weniger umfangreiche Behandlungen nach einiger Zeit keine Sedierung mehr nötig ist.
Trotz der entspannenden und schmerzstillenden Wirkung bleibt der Patient während der gesamten Behandlung bei Bewusstsein und damit für den Zahnarzt ansprechbar:
Ein großer Vorteil der Sedierung mit Lachgas gegenüber einer Narkose.
Nach der Behandlung kann der Patient die Praxis ohne Begleitperson wieder verlassen, denn das Lachgas wird unverändert und ohne in den Stoffwechsel einzugreifen wieder abgeatmet.
Die Wirkung verfliegt deshalb vergleichsweise schnell, ohne ein Gefühle von Benommenheit oder Desorientierung zurückzulassen.
Eine Sedierung durch Lachgas hat darüber hinaus weitere Vorteile. So ist sie auch für Patienten mit starkem Würgereiz geeignet und bietet eine sinnvolle Alternative, wenn eine konventionelle Anästhesie nicht vertragen wird.
Nicht zuletzt sprechen die Kosten für eine Lachgas-Sedierung.
Zwar sind diese abhängig von den individuellen Anforderungen des Patienten, liegen aber in jedem Fall unter dem Betrag, der für eine Narkose aufgewendet werden müsste, denn für eine Lachgas-Sedierung benötigt der Zahnarzt keinen zusätzlichen Anästhesisten.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht, bei den privaten Krankenkassen lohnt sich jedoch eine Nachfrage: Die Lachgas-Sedierung kann durchaus im Leistungskatalog enthalten sein.
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