Team jameda
Geht ein Zahn verloren, aus welchem Grund auch immer, ist dies meistens ein einschneidendes Erlebnis. Nicht nur aufgrund der psychischen Komponente ist dann schnelle Hilfe erwünscht und erforderlich.
Zunächst gilt es zahnärztlicherseits die Ursache für den ausgefallenen Zahn festzustellen, denn kein Zahn fällt ohne Grund aus. Der Grund für den Ausfall ist aber wichtig für die mögliche Therapie.
Mögliche Gründe für einen Zahnausfall können sein:
Hier muss untersucht werden, ob die Nachbarzähne sowie der Knochen unbeschädigt sind.
Wenn z. B. der ausgefallene Zahn und das Zahnfach noch vorhanden und weitgehend unbeschädigt sind, lässt sich der Zahn unter Umständen wieder einsetzen und schienen. Bis er an die Nachbarzähne gewachsen ist.
Scheidet diese Möglichkeit aus, weil der Zahn fehlt, nicht mehr verwendbar oder das Zahnfach zu beschädigt ist, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Zahnimplantat
Das Zahnimplantat ist sicher die eleganteste und auch für die Nachbarzähne schonendste Lösung.
Hier ist abzuklären, ob dies bei dem Patienten uneingeschränkt oder nur eingeschränkt möglich ist.
Stichworte: Parodontitis, Diabetes, Raucher, durchgeführte Strahlen- oder Chemotherapie etc.
Ist eine Implantation medizinisch vertretbar, muss noch untersucht werden, welcher Aufwand hierfür erforderlich ist. In den günstigsten Fällen ist – vereinfacht gesagt – nur ein ‘Loch’ zu bohren und das Implantat darin einzusetzen. In manchen Fällen kann dann sofort eine provisorische Krone aufgesetzt werden, die nach drei bis sechs Monaten durch eine dauerhafte Krone ersetzt wird.
Alternativ lässt man das Implantat drei bis sechs Monate einheilen und versorgt es dann mit einer Krone. In diesen Fällen wird üblicherweise ein Provisorium eingesetzt ().
Eine Implantation sollte man in einem Zeitfenster von sofort bis zu sechs bis acht Wochen nach Zahnverlust durchführen, um zu vermeiden, dass sich der Knochen abbaut.
Fehlt aber bereits Knochen in der Dicke oder der Höhe, muss er wieder aufgebaut werden. In vielen Fällen ist das zeitgleich zur Implantation möglich.
Bei besonders dünnem Knochen kann aber auch ein zweiseitiges Vorgehen erforderlich sein. Hier wird der Knochen zunächst über in der Regel sechs Monate aufgebaut und anschließend das Implantat eingesetzt.
Knochenaufbauten können mit eigenem oder fremdem (künstlichem) Knochenmaterial durchgeführt werden.
Bei der Verwendung von Eigenknochen ist in der Regel gleichzeitig ein zweiter operativer Eingriff an anderer Stelle erforderlich, um den zu implantierenden Knochen zu entnehmen.
Ein gleichzeitiger zweiter Eingriff ist natürlich unangenehmer und erhöht auch das grundsätzliche Operations- und Komplikationsrisiko.
Wenn fremdes Knochenmaterial verwendet wird, kann
zurückgegriffen werden.
Brücke
Entscheidet man sich gegen ein Implantat oder ist dieses tatsächlich aus medizinischen Gründen nicht durchführbar, ist das Mittel der Wahl eine Brücke.
Dies kann, vor allem im Frontzahnbereich, eine Klebebrücke (Maryland-Brücke) sein. Vorteil der Maryland-Brücke ist, dass die Nachbarzähne für die Aufnahme der Befestigungsflügel gar nicht oder nur leicht beschliffen werden müssen.
Nachteil der Maryland-Brücke ist, dass diese aufgrund der kleinen Halteflügel nur begrenzt Kraft aufnehmen kann. Sie kommt also in der Regel eher bei einem Frontzahnverlust infrage.
Scheidet eine Maryland-Brücke aus, bleiben als Alternative Brücken mit Teil- oder Vollkronen sowie Inlaybrücken.
Welche Brücke dann möglich und sinnvoll ist, hängt von der individuellen Mundsituation ab.
Grundsätzlich sind diese Brücken aber in allen Materialien (Vollguss-Metall, Metallgerüst mit zahnfarbener, keramischer Verblendung, Vollkeramik oder Zirkon) darstellbar.
Wird keine Sofortimplantation durchgeführt oder kann nicht direkt eine provisorische Krone auf das Implantat gesetzt werden, wird üblicherweise ein Provisorium eingesetzt.
Dieses kann herausnehmbar (Teilprothese) oder festsitzend sein (provisorische Maryland-Brücke oder ein mit Säure-Ätz-Technik provisorisch an die Nachbarzähne geklebter Zahn).
Ein festsitzendes Provisorium müsste aber z. B. zur Implantation oder Eröffnung nach drei bis sechs Monaten jedes Mal abgenommen werden.
Soll statt einem Zahnimplantat eine Brücke eingesetzt werden, kommt auch ein Provisorium zum Einsatz. Denn die Brücke sollte üblicherweise erst drei bis sechs Monate nach dem Zahnverlust eingesetzt werden.
Grund dafür ist, dass sich der Knochen nach einem Zahnverlust abbaut. Ist eine Brückenversorgung geplant, sollte der Knochenabbau zunächst abgewartet werden, da die neue Brücke sonst eventuell nach kurzer Zeit wieder hohl liegen würde.
Dann gäbe es eventuell einen Spalt zwischen Zahnfleisch und Brücke, in dem sich vor allem Essen sammeln würde.
Herausnehmbare Teilprothese
Kommt weder ein Zahnimplantat noch eine Brücke in Frage (z. B. durch Parodontose, Strahlentherapie, etc.) bleibt als letzte Möglichkeit eine Teilprothese.
Diese kann mit Klammern oder auch versteckten Halteelementen versehen sein. Aber dies hängt alles vom Einzelfall ab.
Geht der Zahn aufgrund einer aktiven Parodontose verloren, muss sie zunächst behandelt werden. Aus kosmetischen Gründen, oder um die Kaufähigkeit zu erhalten, kann zunächst nur ein Provisorium eingesetzt werden.
Nach erfolgreich abgeschlossener Parodontosebehandlung hängt es nun vom Einzelfall ab, ob ein Zahnimplantat oder eine Brücke vertretbar ist oder ob sogar nur eine herausnehmbare Teilprothese infrage kommt.
Mitentscheidend dafür sind, neben der individuellen Prognose für die Krankheit Parodontose, eventuell vorhandene weitere Erkrankungen, wie z. B. Diabetes. Aber auch der durch die Parodontose eingetretene Knochenverlust spielt eine Rolle.
Dies muss aber alles im Einzelfall beurteilt und entschieden werden.
Ist z. B. der Weisheitszahn (Zahn 8) verloren gegangen, wird dieser üblicherweise nicht ersetzt.
Wenn aber z. B. Zahn 7 verlorengegangen ist, kann man diesen unter Umständen auch nicht ersetzen. Dann würde man die Zahnreihe bis zum Zahn 6 verkürzt lassen und nicht versorgen.
Ist aber z. B. der entsprechende Gegenzahn 7 noch vorhanden, sollte der verlorengegangene Zahn doch ersetzt werden, damit der untere Zahn nicht nach oben wandert.
Bei Zahnverlust durch Karies bricht oftmals nur die Zahnkrone ab. Die Zahnwurzel samt einer daran befindlichen Entzündung liegt aber oft noch im Knochen. Ist das der Fall, muss die Wurzel samt Entzündung entfernt werden. Danach wird weiter verfahren wie unterbeschrieben.
Ist der Weisheitszahn oder der Zahn 7 verlorengegangen, gilt auch hier das unter Aufgeführte.
Zahnverlust kann hier durch verschiedene Dinge ausgelöst werden. Z.B. durch
nicht behandelten oder schlecht eingestellten Diabetes mit gleichzeitiger Parodontose
Hier ist zunächst nur eine provisorische Versorgung möglich. Danach sollte der Diabetes behandelt und die Parodontose therapiert werden. Anschließend siehe unter .
Strahlen- und/oder Chemotherapie
Hier sollte der Zahn zunächst auch nur provisorisch versorgt werden. Nach Abschluss der Therapien muss dann die Situation neu bewertet werden. Wobei eine Zahnimplantation als Lückenschlussversorgung aufgrund möglicher Knochenschädigung eher ausscheidet.
Bei allen Versorgungsformen sind grundsätzlich Allergien gegen die verwendeten Materialien möglich.
Vorteile eines Zahnimplantates:
Nachteile eines Zahnimplantates:
Vorteile einer Brücke
Nachteile einer Brücke
Vorteile einer herausnehmbaren Teilprothese
Nachteile einer herausnehmbaren Teilprothese
Beides sind sehr gute Versorgungen.
Für welche Versorgungsform man sich letztlich gemeinsam mit seinem Zahnarzt entscheidet, hängt von vielen Dingen ab. Neben der individuellen Gesundheit und dem jeweiligen Mundbefund sind immer, vor allem aber bei Implantaten, eine gute Mundhygiene und regelmäßige Prophylaxe-Maßnahmen notwendig.
Natürlich spielt auch die individuelle Größe des Geldbeutels eine Rolle. Denn eventuell ist nicht alles, was gewünscht wird, auch bezahlbar.
Vor allem Implantate und Knochenaufbauten sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für die Krone auf dem Implantat gibt es aber einen Festzuschuss, der sich nach der Höhe der Regelleistung errechnet.
Eine Regelleistung ist die Leistung, die aufgrund der jeweiligen Mundsituation festgelegt ist und von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst und mit befreiender Wirkung gezahlt wird. Egal für welche Versorgung Sie sich als Patient entscheiden.
Bei Privatversicherten sind Implantate sehr oft Vertragsbestandteil und werden dann entsprechend dem jeweiligen Vertrag erstattet. Aber auch hier gibt es sehr unterschiedliche Verträge. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab immer mit Ihrer Privatversicherung ab.
Wobei es aber auch nicht immer ein Implantat sein muss, denn auch eine ästhetische Brückenversorgung sieht sehr natürlich aus und kann oftmals durchaus sinnvoll und langfristig besser geeignet sein.
Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.
Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.