Wenn ein Zahnarzt festgestellt hat, dass eine Wurzelbehandlung nötig ist, sollte sie auch zügig durchgeführt werden.
Oft gehen einer Wurzelbehandlung Zahnschmerzen voraus und allein, um die Beschwerden zu beseitigen, lässt man diese Behandlung freiwillig durchführen. Was ist aber, wenn bei einer Röntgenuntersuchung oder durch ein Eiterbläschen am Zahn festgestellt wurde, dass eine Entzündung vorliegt, die nun behandelt werden muss?
Das Problem ist, dass der Patient dann oft keine oder nur kurzfristig Schmerzen hat. Daher sehen viele Patienten keine Notwendigkeit, die Behandlung durchführen zu lassen. Das ist aber leider ein Trugschluss.
Ist der Zahn erst einmal abgestorben, zerfällt im Inneren des Zahnes das ehemalige Nerv-, Blut und Lymphgewebe. Oft befinden sich auch Bakterien im Inneren des Zahnes. Sie vermehren sich nun rasant, bis schließlich ist das gesamte Innere von Bakterien befallen ist.
Aber auch wenn keine Bakterien vorhanden sind, erzeugt das abgestorbene Gewebe eine Entzündungsreaktion an der Wurzelspitze. Die Bakterien bzw. die Zerfallsprodukte des Neven gelangen an der Wurzelspitze über eine kleine Öffnung in den umliegenden Knochen. Hier werden sie von unserem Immunsystem erwartet und bekämpft. Leider kann unser Immunsystem nicht in den Zahn eindringen und ihn sozusagen von innen reinigen.
Die Reinigung des Innenraums kann nur der Zahnarzt in Form einer Wurzelbehandlung durchführen. Wird sie nicht rechtzeitig durchgeführt, weitet sich die Entzündung an der Wurzel immer mehr aus und der Zahn wird quasi vom Körper ‘abgestoßen’. So wie ein Holzsplitter im Finger irgendwann anfängt zu eitern, wenn er nicht entfernt wird, fängt auch der Zahn bzw. der Knochen um den Zahn an, Eiter zu bilden.
Der Zahn wird dadurch empfindlich beim Aufbeißen, wirkt oft verlängert und wird locker. Dies geht sogar so weit, dass der Zahn ausfallen kann. Zusätzlich kann die Vereiterung außer Kontrolle geraten, wodurch die typische ‘dicke Backe’ entstehen kann.
Sie sollte sehr ernst genommen werden, da sie sogar lebensbedrohlich sein kann. Bevor es Antibiotika und flächendeckende Zahnmedizin gab, sind viele Menschen daran gestorben. Oft ist es dann für eine Wurzelbehandlung sogar zu spät und der Zahn muss gezogen werden.
Auch wenn ein Zahn schon einmal endodontologisch behandelt wurde und trotzdem eine Entzündung festgestellt wurde, muss diese Wurzelbehandlung erneuert werden. Hier spricht man von einer sogenannten Revision. Der Zahn sollte also auf jeden Fall nachbehandelt oder gezogen werden, da sonst die gleichen Probleme drohen.
Eine Wurzelspitzenresektion sollte kritisch hinterfragt werden, da diese wirklich nur dann Sinn macht, wenn die Wurzelbehandlung sehr gut gemacht wurde und es trotz vollständiger Füllung aller Kanäle bis zur Wurzelspitze weiterhin eine Entzündung gibt. Ansonsten ist die Erfolgswahrscheinlichkeit sehr schlecht.
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