Ein irreversibel entzündeter oder bereits abgestorbener Zahn sollte eine Wurzelkanalbehandlung erhalten. Ansonsten wird der Zahn vom eigenen Immunsystem als „infiziert“ erkannt und bekämpft. Die Wurzelkanalbehandlung ist sozusagen die vorletzte Chance, den Zahn zu erhalten und ihn vor dem Abstoßungsprozess des eigenen Körpers zu retten.
Die letzte Möglichkeit, einem Entzündungsprozess der Wurzel Herr zu werden, ist die sogenannte Wurzelspitzenresektion, also das chirurgische Entfernen von Zystengewebe und Kürzen der Wurzel. Ansonsten bleibt nur, den betroffenen Zahn zu ziehen. Dies muss aber nicht die schlechteste Alternative sein.
Die Behandlung von Entzündungen durch systemische Antibiotika ist hier ebenfalls nicht erfolgreich. Denn der Zahn ist nach dem Absterben der inneren Weichgewebsstrukturen (Arterien, Venen, Nervanteile) nicht mehr an das Blutsystem angeschlossen. So lässt sich im Inneren des Zahnes kein Antibiotikum in ausreichender Konzentration anfluten und die Wirkung beschränkt sich auf das den Zahn umliegende Gewebe.
Das Sozialgesetzbuch kann für eine Wurzelkanalbehandlung lediglich eine „zweckmäßige und ausreichende“ Versorgung leisten. Daher muss für eine hochwertige maschinelle Aufbereitung und Spülung des Wurzelkanalsystems sowie eine dichte dreidimensionale Füllung des Wurzelkanalsystems ein nach Aufwand zu berechnender Eigenanteil investiert werden.
Es ist wichtig, das innere abgestorbene Weichgewebe zu entfernen, das den Bakterien als Nahrungsgrundlage dient. Ebenso ist ein dichter dreidimensionaler Verschluss des Kanalsystems wichtig, um den Bakterien den Raum zur eigenen Ausbreitung zu nehmen.
Trotzdem handelt es sich nur um einen Versuch, den Zahn zu erhalten. Überdies verbleiben auch nach mehrmaligen Desinfektionsmaßnahmen mitunter immer noch Bakterien und deren Toxine im Körper. Das Immunsystem kann sie jedoch oft managen. Der Zahn wird vom Immunsystem wieder als ‘neutral’ eingestuft. Nicht zu vergessen ist, dass dieser Status auch wieder verlorengehen kann. Ein wurzelkanalbehandelter Zahn kann auch nach langer unauffälliger Zeit erneut auffällig werden.
Im Falle einer ausgeprägten Entzündung der Zahnwurzel kann daher auch erwogen werden, einen irreversibel geschädigten Zahn zu ziehen und anschließend mit einem Implantat zu versorgen.
Nachdem ein Zahn gezogen wurde, braucht der menschliche Knochen circa drei Monate, um sich komplett zu regenerieren. Sollte das Knochenniveau trotzdem zu niedrig sein, kann es notwendig sein, den Knochen aufzubauen. Beschichtete Titanimplantate sind sehr bioverträglich und integrieren sich nach Einheilung in den Knochen. Auf den Implantaten können dann Kronen und Brückenkonstruktionen aufgesetzt werden, um die Lücken zu schließen.
In jedem Fall sollten Lücken versorgt werden. Denn ansonsten können Zahnbewegungen, Kippungen und sogenannte Elongationen (das „Entgegenwachsen“ des ehemaligen gegenüberliegenden Kaupartners) unweigerlich das Zusammenbeißen stören und Fehlkontakte an den Zähnen erzeugen.
Wurzelkanalbehandelte Zähne sollten zudem zusätzlich stabilisiert werden. Sie fallen in der Statistik von zumeist längs frakturierten Zähnen deutlich auf. Erst eine den Zahn umfassende Krone oder eine adhäsive Rekonstruktion hilft, den Zahn ausreichend vor den Kaukräften zu schützen.
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