Team jameda
Die Erstuntersuchung wird in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen und ist auch ohne Überweisung eines Zahnarztes möglich. Mit der Erstuntersuchung schätzt der Kieferorthopäde den Behandlungsbedarf und den besten Behandlungszeitpunkt ein. Deswegen sollte man sich für den ersten Termin etwas Zeit nehmen. Nehmen Sie, falls vorhanden, auch Röntgenbilder mit.
Bevor mit der eigentlichen Untersuchung begonnen wird, füllt man einen Anamnesebogen aus. Er dient zur Erfragung der Vorgeschichte. Der Kieferorthopäde versucht die Ursachen der Zahn- und Kieferfehlstellungen herauszufinden. Etwa ob es bereits Fehlstellungen in der Familie gibt, oder ob Zähne nicht angelegt sind. Des Weiteren auch, ob das Kind/der Erwachsene bestimmte Gewohnheiten hat, wie z. B. Daumenlutschen.
Falls solche Gewohnheiten vorliegen, ist es wichtig sie zu erkennen und gegebenenfalls fachübergreifend mit verschiedenen Spezialisten, wie Logopäden, Osteopathen und HNO-Ärzten zusammenzuarbeiten.
Nach diesem ausführlichen Gespräch wird die Situation im Mund untersucht. Es wird festgestellt, ob Behandlungsbedarf besteht. Zudem werden auch der Gesundheitszustand von Zähnen und Zahnfleisch, die Zungenfunktion sowie die Aussprache und Nasenatmung beurteilt. Auch die Mundhygiene spielt eine wichtige Rolle.
Ob die gesetzliche Krankenkasse sich an einer Behandlung beteiligt, hängt von der Fehlstellung ab. Die Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne sind in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt. Eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird von der Krankenkasse erst ab Stufe 3 bezahlt.
Stellt der Arzt bei der Untersuchung fest, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, müssen Eltern die weiteren Kosten selbst tragen. Ab 18 Jahren ist eine Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht mehr gegeben. Nur in bestimmten Fällen, wenn es sich um eine kombiniert chirurgisch-kieferorthopädische Therapie handelt, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse.
Das tatsächliche Ausmaß der Zahn- und/ oder Kieferfehlstellungen wird dann im Rahmen einer ausführlichen Diagnostik erfasst, die sogenannte Anfangsdiagnostik. Hierfür werden Abdrücke des Ober- und Unterkiefers genommen oder ein intraoraler 3D-Scan der Zähne angefertigt. Außerdem werden Röntgenaufnahmen erstellt und die Zähne sowie das Gesicht von mehreren Seiten fotografiert.
Nach Auswertung der Anfangsunterlagen wird ein sogenannter Behandlungsplan erstellt. Er beinhaltet die Diagnose, die geplante Therapie sowie die verwendeten Geräte. Im weiteren Verlauf werden die geschätzten Labor- und Materialkosten sowie die voraussichtlichen Gesamtkosten angegeben.
Dieser Plan wird den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen zur Genehmigung der Kostenübernahme vorgelegt. Genehmigt die Krankenkasse die Behandlung, wird der Patient informiert und es kann begonnen werden.
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