Team jameda
Ihr Kind ist krank und bekommt vom Arzt kein Medikament, das Nachbarkind aber schon, obwohl es dieselben Symptome hat? Dafür gibt es medizinrechtliche Gründe, wie zum Beispiel die ärztliche Behandlungsfreiheit. Lesen Sie hier, was darunter zu verstehen ist.
Ein Arzt hat das Recht, seinen Patienten mit einer bestimmten Therapie zu behandeln oder auch nicht, wenn er der Meinung ist, dass die Behandlung in diesem Fall nicht hilft oder sogar eher schaden könnte.
Damit ist die Sorgfaltspflicht verknüpft, das heißt, der Arzt muss sich an dem aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand orientieren und eine fundierte Entscheidung treffen. Deswegen muss sich der Arzt auch regelmäßig fortbilden, damit er auf Grund eingeschränkter Erfahrung oder mangelnder Fortbildung keinen Behandlungsfehler verursacht.
In dringenden Fällen darf der Arzt aber sofortige Hilfsmaßnahmen nicht ablehnen. Bei lebensbedrohlichen Krankheiten sind sogar Heilmethoden erlaubt, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist, wenn es keine wissenschaftlich geprüften Therapiemöglichkeiten gibt.
Darüber hinaus kann es Probleme mit den Kosten der Therapie für das Gesundheitswesen geben. Ärzte sehen sich manchmal gezwungen, eine Therapie vorzuschlagen, die nicht so teuer ist.
Wenn es mehrere Behandlungsmöglichkeiten gibt, die eine ähnlich gute Wirksamkeit haben, muss der Arzt außerdem auf die Balance zwischen den Risiken und der Erfolgswahrscheinlichkeit achten.
Der Patient hat natürlich auch Entscheidungsfreiheit. Lehnt er zum Beispiel eine invasive Untersuchung oder eine OP ab, kann ihn niemand dazu zwingen. Er muss aber richtig informiert werden, damit er eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Nach den Vorschriften des Patientenrechtegesetzes muss der behandelnde Arzt den Patienten insbesondere über „Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie“ aufklären.
Lehnt ein Patient die empfohlene Behandlung ab, muss der Arzt auf die Folgen hinweisen, die entstehen können, wenn die Behandlung ausbleibt. Die Aufklärung muss unbedingt dokumentiert werden, sonst drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten.
Die Therapiefreiheit gibt dem Arzt die Möglichkeit, individualisierte Behandlungsmethoden vorzuschlagen, die auch auf Besonderheiten des Patienten und der Erkrankung eingehen. Ein Patient sollte eine Therapie nur dann ablehnen, wenn er im Einzelnen über alle möglichen Folgen seiner Entscheidung informiert wurde.
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