Bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen tritt der ästhetische Aspekt der Korrektur in den Hintergrund. Medizinische Gesichtspunkte überwiegen.Ab wann ist eine Zahnspange notwendig?
Bei einem vergrößerten Überbiss ist beispielsweise das Risiko für Verletzungen der Schneidezähne stark erhöht. Ein Kreuzbiss, bei dem Seitenzähne verkehrt zusammenbeißen, kann bei Kindern wiederum zu einem asymmetrischen Gesichtswachstum führen. Ein zu kleiner Oberkiefer schränkt außerdem häufig die Nasenatmung ein. Mit Hilfe der richtigen Zahnspange können solche Fehlstellungen korrigiert und ihre negative Folgen vermieden werden.
Reine Zahnfehlstellungen lassen sich quasi unabhängig vom Alter behandeln. Bei Kieferfehlstellungen hingegen spielt häufig das Wachstum und somit auch das Alter eine entscheidende Rolle. Ein Kieferorthopäde kann einschätzen, ob und wann eine Zahnspangenbehandlung nötig ist. Um nichts zu verpassen, ist ein erster Kontrollbesuch ab dem sechsten Lebensjahr sinnvoll.
Zu Beginn einer jeden kieferorthopädischen Behandlung werden diagnostische Unterlagen angefertigt. Sie enthalten in der Regel Fotos, Röntgenbildern und Modelle. Mit ihrer Hilfe ist der Kieferorthopäde in der Lage, die Ist-Situation genau zu vermessen und einen Behandlungsplan zu erstellen. Je nach Fehlstellung kommen zur Korrektur herausnehmbare oder festsitzende Zahnspangen zum Einsatz. Die meisten Fehlstellungen lassen sich innerhalb eines Zeitraums von ein bis drei Jahren korrigieren.
Mit Hilfe der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) lässt sich das Ausmaß einer Zahnfehlstellung beurteilen. Je höher die KIG-Einstufung ist, desto gravierender ist die Fehlstellung. KIG 1 bezeichnet eine leichte Abweichung von der Norm; KIG 5 ist hingegen eine extreme Fehlstellung. Die Übergänge sind fließend.
Bei Kindern und Jugendlichen trägt die gesetzliche Versicherung die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung, wenn eine KIG 3 oder höher vorliegt. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn sich der Patient für Behandlungsmethoden entscheidet, die über den Umfang der kassenzahnärztlichen Versorgung hinausgehen, z.B. mit zahnfarbenen Brackets.
Bei Erwachsenen ist eine kieferorthopädische Behandlung mit Unterstützung der gesetzlichen Krankenkasse nur möglich, wenn es sich um eine massive Kieferfehlstellung handelt, die kieferorthopädisch oder kieferchirurgisch behandelt wird.
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