Artikel 06/08/2017

Die Wurzelspitzenresektion: Wann ist die Behandlung erfolgreich?

Team jameda
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Bei einer Wurzelspitzenresektion (WSR) wird die Spitze einer Zahnwurzel entfernt. Doch wann ist ein solcher Eingriff erfolgreich?

Die Beurteilung des Behandlungserfolgs ist ein dreiphasiger Prozess:

  • Phase 1: Erfolgt gleich nach dem Eingriff, nachdem die Beschwerdensymptomatik ausgeschaltet ist.
  • Phase 2: Erfolgt 3 Monaten nach dem Eingriff, wenn der Kieferknochen radiologisch eine befriedigende Verheilung nachweist. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerden auftreten, steigt die Prognose noch mehr.
  • Phase 3: Radiologische Verlaufskontrolle erfolgt 12 Monate nach dem Eingriff. Wenn kein Entzündungsrezidiv radiologisch nachweisbar ist und keine Beschwerden auftreten ist die Behandlung erfolgreich und eine langfristige Erhaltung des Zahnes möglich.

Die WSR war nicht erfolgreich - Was sind die Therapiealternativen?

Wenn die Infektion oder die Zahnschmerzen wieder auftreten, gibt es in der Regel keine weitere Therapiealternative um den Zahn zu erhalten. Leider ist dann die letzte Möglichkeit den Zahn zu entfernen. In seltenen Fällen kann eine erneute WSR-Therapie versucht werden, wenn die Infektionsursache festgestellt und behandelt werden kann.

Aufgrund der schlechten langfristigen Prognose und den höheren Therapiekosten einer WSR-Revision wird die Entfernung des betroffenen Zahnes und eine Versorgung mit Zahnersatz in den meisten Fällen bevorzugt. Die Entfernung des Zahnes verhindert eine weitere Schädigung des Knochengewebes und lässt die Versorgung mit einem Implantat nach Abheilung der Extraktionswunde einfacher verlaufen.

Implantat nach WSR: Kann man ein Implantat im Gebiet eines zuvor mit WSR behandelten Zahnes einsetzen?

Zahnimplantate benötigen in der Regel ein ausreichendes Knochenangebot des Kieferkamms. Nach einer WSR bildet sich der Kieferkammknochen oft zurück. Das lässt sich gleichzeitig durch gleichzeitigen Knochenaufbau vermeiden. Sollte schon eine Knochenaufbau-Maßnahme bei der WSR-Behandlung vorgenommen worden sein, lässt sich die Implantation einfacher durchführen. Ansonsten sollte die Knochenqualität so früh wie möglich, entweder während der Zahn entfernt wird oder während der Implantation, verbessert werden.

Fallen extra Kosten an? Werden die Behandlungskosten einer WSR von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Die Kosten sollten grundsätzlich immer vor der behandlung aufgeklärt werden.  Unter besonderen Bedingungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Grundkosten der Behandlung. In folgenden Fällen können die Kosten übernommen werden:

  • Ein zu behandelnder Backenzahn befindet sich in einer Zahnreihe, die bislang noch keine Lücken aufweist.
  • Eine Zahnreihe wird nur auf einer Seite nach hinten verkürzt.
  • Es ist bereits Zahnersatz vorhanden, der durch die Behandlung erhalten bleiben kann.
  • Es handelt sich nicht um eine WSR-Revision.

Wenn zusätzliche Maßnahmen wie Knochenaufbau vorgenommen werden sollen oder die Nutzung von speziellen chirurgischen Mikroskopen und Materialen notwendig wird fallen zusätzliche Kosten an, die nur individuell kalkuliert werden können.

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