Artikel 16/05/2019

Vollnarkose beim Zahnarzt: Vorteile & Risiken bei Zahnbehandlungen wie im Schlaf

Dr. med. dent. Volker Ludwig Zahnarzt
Dr. med. dent. Volker Ludwig
Zahnarzt
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Fast jeder hat schon eine Zahnbehandlung mit Narkose erlebt. Die Narkose schaltet dabei – ganz allgemein formuliert – zeitlich begrenzt das Schmerzempfinden aus. Verschiedene Narkosetechniken unterscheiden sich in ihrer Art und Wirkung. Alle sind unter dem Oberbegriff Anästhesie zusammengefasst.

In der Zahnarztpraxis greifen Behandler am häufigsten zur berühmten Spritze für eine lokale Betäubung der zu behandelnden Stelle im Mundraum. Mit einem kalten Betäubungsspray kann bei einer Oberflächenanästhesie auch noch der Schmerz durch den Einstich ausgeschaltet werden. Einigen Patienten reicht das aber nicht. Sie wünschen sich lieber eine Allgemeinnarkose – besser bekannt als Vollnarkose.

Was passiert bei einer Vollnarkose im Körper?

Eine Vollnarkose versetzt Patienten mit verschiedenen Medikamenten in künstlichen Tiefschlaf. Sie wirken dafür gleich an mehreren Stellen auf das zentrale Nervensystem ein:

  • Schmerzmittel oder Analgetika schalten zentral das Schmerzempfinden im Körper aus.
  • Inhalationsanästhetika, Hypnotika und Sedativa bewirken einen vollständigen Bewusstseinsverlust durch Schlaf
  • Zusätzlich wird das vegetative Nervensystem gedämpft, um Puls oder Blutdruck zu senken, und das Gehirn blockiert, um absolut jede eventuelle unterbewusste Empfindung während der Behandlung zu unterbinden

Ergänzend tragen Muskelrelaxans zur körperlichen Entspannung bei. Alle diese Medikamente erhalten Patienten intravenös gespritzt oder über eine Atemmaske. Ein Nasenschlauch führt danach ständig Sauerstoff zu, um die eingeschränkte Atmung zu kompensieren. Fachärzte der Anästhesie begleiten jede Zahnbehandlung, die unter Vollnarkose stattfindet. Sie können Medikamente und Sauerstoff exakt dosieren und damit beliebig eine 30-minütige oder auch mehrstündige Vollnarkose steuern.

Für wen und für welche Zahnbehandlungen eignet sich die Vollnarkose?

Die Entscheidung zur Vollnarkose beim Zahnarzt geht zumeist von den Patienten aus und hat nur in einigen Fällen medizinische Gründe. Diese haben nur bedingt etwas mit der Art des Eingriffs zu tun. Die Vollnarkose wird dann zur Option, wenn lokale Anästhesie nur unzureichend wirkt oder Patienten beispielsweise an einer Bewegungsstörung oder geistigen Behinderung leiden. Diese Indikationen stellen einen geordneten, sicheren Behandlungsablauf infrage, ähnlich wie bei aufgeregten Kindern.

Ansonsten erfordern schwere oder lange Behandlungen und Eingriffe nicht automatisch Vollnarkosen. Hier – zum Beispiel wenn mehrere Zahnimplantate gesetzt oder mehrere Weisheitszähne gezogen werden müssen – kommen sie aber besonders oft zur Anwendung und werden auch vermehrt von Zahnärzten angeraten. Patienten wollen in vielen Fällen derart intensive Behandlungen nicht bewusst miterleben müssen. Für einige ist sogar schon der Gedanke daran Horror.

Vollnarkose bei Dental- oder Zahnarztphobie und Zahnarztangst

Einen Großteil der Patienten beschleichen ungute Gefühle, wenn sie ein Behandlungszimmer betreten. Das ist normal, aber ungefähr zehn Prozent leiden an starker Zahnarztangst oder -phobie und mitunter schweren körperlichen oder psychischen Reaktionen beim Gedanken an Zahnbehandlungen.

Mit einfühlsamen Schritten können sie langsam an Praxis und Behandlungszimmer gewöhnt werden. Bis gewisse Vertrautheit und Akzeptanz entstehen. Um sich dort dann auch dringend notwendigen Behandlungen zu unterziehen, reicht das allerdings oftmals nicht. Erst unter Vollnarkose wagen viele Patienten diesen für sie psychisch schwierigen Schritt.

Welche Risiken und Nebenwirkungen hat eine Vollnarkose?

Die Vollnarkose in der Zahnmedizin ist ein bewährtes, sehr sicheres Anästhesieverfahren. Für gesunde Menschen – vom Kleinkind bis ins hohe Alter – bestehen keine grundsätzlichen Risiken. Ihre Gesundheit klären Anästhesisten im Vorfeld mit einer allgemeinen Untersuchung und Gesprächen über Lebensumstände oder Krankheitsgeschichte ab.

Hierbei können sich Umstände zeigen, die einen Risikofaktor für die Vollnarkose ergeben: beispielsweise chronische Erkrankungen von Organen, Medikamentenallergien oder eine Schwangerschaft. Ärzte bewerten diese Faktoren individuell und erwägen gegebenenfalls Alternativen zur Vollnarkose.

Auch bei positiver Prognose lassen sich Probleme während der Vollnarkose nicht vollständig ausschließen. Dazu zählen Beatmungsschwierigkeiten oder Herz-Kreislauf-Störungen. Der begleitende Anästhesist überwacht deswegen während der Narkose alle Vitalfunktionen. Deuten sich Probleme an, kann er die Narkose verändern oder die Patienten aufwecken, um weitere Komplikationen zu vermeiden.

Nach dem Aufwachen beklagen Patienten vielfach typische Beschwerden wie Müdigkeit, Übelkeit und Benommenheit oder Halsschmerzen und Heiserkeit durch den Beatmungsschlauch. In den folgenden Stunden gehen alle diese Beschwerden bei körperlicher Ruhe langsam zurück.

Wer übernimmt die Kosten einer Vollnarkose beim Zahnarzt?

Jede zahnärztliche Behandlung soll für Patienten schmerzfrei verlaufen. Zumeist genügt dafür eine lokale Betäubung. Eine alternative Vollnarkose auf eigenen Wunsch stellt bei größeren Eingriffen und Behandlungen eine Privatleistung dar, die Patienten selbst tragen müssen. Für eine einstündige Behandlung unter Vollnarkose liegen die Kosten dann bei rund 300 Euro.

Allerdings können Zahnärzte eine medizinische Notwendigkeit für eine Vollnarkose in ihrem Befund feststellen: unter anderem bei nachweislicher Zahnarztphobie. Dann tragen Krankenkassen die Kosten der Vollnarkose.

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