Artikel 29/06/2018

Vollnarkose beim Zahnarzt: Ablauf & Kostenübernahme

Team jameda
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Es gibt Situationen, die traumatische Wunden nach einem Zahnarztbesuch hinterlassen. Auch können Erzählungen von Bekannten Behandlungsphobien schüren, so dass eine normale Therapie beim Zahnarzt nicht mehr vorstellbar ist.

Alleine schon der Gedanke an einen Zahnarztbesuch oder eine zahnmedizinische Behandlung führt zu Unwohlsein und Angst, Schweißausbrüchen, Herzrasen und Schwindel bis hin zu Panikattacken. Das Ergebnis dieses Kreislaufes liegt auf der Hand: Oft gehen die Betroffenen jahrelang nicht zum Zahnarzt, wobei der Behandlungsbedarf permanent ansteigt.

Welche Folgen können bei Zahnarztangst entstehen?

Auch große Schäden an Zähnen und Zahnfleisch mit einhergehenden Zahnschmerzen, von dem ästhetischen Problem ganz zu schweigen, können die Betroffenen nicht zu einem Zahnarztbesuch bewegen.

Nicht nur, dass die Kaukraft während dieser Zeit stetig abnimmt. Durch die mitunter jahrelangen Zahnschmerzen nimmt sowohl das schlechte Gewissen zu als auch das Selbstwertgefühl ab. Darunter leidet nicht nur die Lebensfreude, auch die sozialen Kontakte werden stark reduziert. Man verkriecht sich oft aus Scham in seinen vier Wänden.

Im Laufe der Zeit türmt sich wie ein gigantischer Berg ein nahezu „unüberwindliches Hindernis“ auf.

Wie kann so ein Kreislauf durchbrochen werden?

Ein Hilfsmittel ist eine Sanierung unter Vollnarkose. So haben Sie die Gewissheit, dass die Zahnbehandlung schmerzfrei ist und nicht durchlebt werden muss. Schon allein dieses Wissen reicht vielen aus, den ersten großen Schritt der Kontaktaufnahme zu wagen.

Durch moderne Anästhesieverfahren und verträgliche Narkosemittel lässt sich die Narkosezeit und -tiefe je nach individuellem Bedarf genau dosieren. Oft reicht nur eine einzige Sitzung aus, um eine Vielzahl an Behandlungen durchzuführen, wie zum Beispiel

  • die Entfernung von Zahnstein, Karies oder kaputten Zähnen
  • Implantation mit Knochenaufbau
  • Wurzelkanalbehandlungen
  • Amalgamsanierungen
  • das Beschleifen der Zähne für den folgenden Zahnersatz und die gleichzeitige provisorische Versorgung

Sprich, all das „Unangenehme“ kann im Tiefschlaf stattfinden, ohne dass der Patient etwas mitbekommt.

In den meisten Fällen kann die Narkose ambulant durchführt werden. Ein Zahnersatz wird in der Regel konventionell eingesetzt, falls gewünscht mit örtlicher Betäubung.

Bei einer Sedierung mit Lachgas oder auch mit Medikamentengabe, also bei einer Teilnarkose oder Dämmerschlaf, sind mitunter mehrere Sitzungen notwendig, um die genannten Behandlungen durchzuführen.

Dank der Voruntersuchung des Anästhesisten sind die Risiken einer Narkose relativ gering. Der Körper baut die eingesetzten Medikamente zügig wieder ab. Nach der Narkose fühlt man sich vorübergehend lediglich benommen. Eine ergänzende Narkosebehandlung ist in der Regel nicht nötig.

Den oben erwähnten Kreislauf aus Angst und schlechter Mundgesundheit hat der Patient durchbrochen. Das Selbstwertgefühl steigt und auch die Lebensfreude nimmt zu.

Wichtig ist, dass nach der abgeschlossenen Behandlung regelmäßige Kontrollen und professionelle Zahnreinigungen stattfinden sollten, die sognannte Prophylaxe. So werden die Zähne vor weiteren Schäden geschützt.

Wie läuft eine Betäubung mit Narkose ab?

Die Vollnarkose wird ausschließlich von ausgebildeten Ärzten durchgeführt, den Anästhesiologen. Sie untersuchen den Patienten sorgfältig, meist in der eigenen Praxis oder im bekannten Umfeld der Zahnarztpraxis. Am vereinbarten Zahnarzttermin ist der Anästhesist zusammen mit seiner Assistenz anwesend, um die Vollnarkose durchzuführen. Die Technik, die zur Verfügung steht, entspricht dem Standard im Krankenhaus.

Der Patient sollte sechs Stunden vor der Narkose nichts essen und vier Stunden vorher nichts trinken. Zu Beginn erhält er ein Mittel zum Einschlafen. Anschließend wird der Patient über die Nase beatmet.

Die Narkosetiefe wird so gesteuert, dass die Behandlung ohne Schmerzen durchgeführt werden kann. Durch die optimale Dosierung wird die Belastung für den Kreislauf so gering wie möglich gehalten. Nach der Behandlung wird die Narkose ausgeleitet und der Patient wacht auf. Nach einer Ruhezeit von in der Regel etwa einer Stunde kann er die Praxis zusammen mit einer Begleitperson verlassen.

Wird eine Vollnarkose von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Eine Behandlung in Vollnarkose zählt zu den Leistungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Ob eine Vollnarkose angebracht ist und von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, muss vorher abgeklärt werden.

In der Regel zahlt die gesetzliche Krankenasse die Vollnarkosen

  • bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
  • sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist
  • bei geistiger Behinderung oder schwerer Dyskinesie (Bewegungsstörung)
  • bei Eingriffen der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, bei denen eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist

Für die Entscheidung, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, braucht der Anästhesist einen Nachweis, dass sich der Patient seit sechs Monaten in psychologischer Behandlung befindet. Auch die Art der zahnärztlichen Versorgung spielt für den Anästhesisten eine große Rolle. Entspricht die Behandlung der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse, kann sie die Vollnarkose auch tragen.

Sollten andere Anliegen für eine Behandlung in Vollnarkose vorliegen, muss der Versicherte die Kosten selbst tragen.

Gerne stehen Ihnen Zahnärzte beratend zur Seite.

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