Team jameda
Ich geh’ zur U - und du? Mit diesem Slogan wirbt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern. Insgesamt zehn Früherkennungstermine bis zum 15. Lebensjahr sollen sicherstellen, dass sich die Kinder altersgerecht entwickeln und dabei die Förderung bekommen, die sie brauchen.
Die Tabelle zeigt eine Übersicht, wann welche U-Untersuchung ansteht:
U1
direkt nach der Geburt
U2
3.-10. Lebenstag
U3
4.-6. Lebenswoche
U4
3.-4. Lebensmonat
U5
6.-7. Lebensmonat
U6
10.-12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)
U7
21.-24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)
U7a
34.-36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre)
U8
46.-48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)
U9
60.-64. Lebensmonat (ca. 5 Jahre)
J1
13.-15. Lebensjahr
Neben Wiegen und Messen stehen weitere Untersuchungen auf dem Programm. Dabei werden nicht nur körperliche Funktionen untersucht, etwa die Beweglichkeit der Gelenke oder die Lage und Funktion von inneren Organen, sondern es wird auch getestet, ob das Kind in anderen Bereichen so entwickelt ist, wie es seinem Alter entspricht.
Bei Kleinkindern wird etwa untersucht, ob sie mit Bauklötzen einen Turm bauen können, während bei älteren Kindern beispielsweise das Gleichgewichtsgefühl eine Rolle spielt oder ob sie auf einem Bein hüpfen können. Diese Untersuchungen betreffen also die Beweglichkeit, die Feinmotorik, Sprachentwicklung, Seh- und Hörvermögen sowie die geistige und körperliche Entwicklung. So kann der Kinderarzt bei Bedarf gezielte Förderungsmaßnahmen verordnen, etwa Physiotherapie oder Sprachtherapien.
Bei der Jugenduntersuchung J1 stehen auch Themen wie Hautprobleme, Verlauf der Pubertät und Gewichtsprobleme auf der Tagesordnung. Alle Befunde der Untersuchungen werden in das gelbe Untersuchungsheft eingetragen, das Kinder bereits am Tag der Geburt erhalten. Dieses Heft ist ein wichtiges Dokument, das sorgfältig aufbewahrt und zu jeder Untersuchung mitgebracht werden sollte.
Die U-Untersuchungen sind auch eine gute Gelegenheit, um über Impfungen zu sprechen. Der Kinderarzt erläutert, welche Impfungen im entsprechenden Alter empfohlen sind, wozu sie nützen und kann mit dem Einverständnis der Eltern die Impfung auch gleich durchführen. Dokumentiert werden die Impfungen im Impfausweis.
Alle U-Untersuchungen und empfohlenen Impfungen sind kostenlos - es fällt noch nicht einmal die Praxisgebühr an. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr keine Zuzahlung auf Arzneimittel zu leisten. Auch für weitere Fördermaßnahmen wie Physiotherapie muss kein Eigenanteil getragen werden. Es reicht jeweils aus, die Krankenversicherungskarte vorzulegen.
Wer mit seinem Kind zu den U-Untersuchungen geht, sorgt also dafür, dass das Kind einen guten Start ins Leben hat. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Chance!
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