In Deutschland sind aktuell ca. 1,45 Millionen Frauen, mithin 8 % aller Frauen im reproduktionsfähigen Alter, sterilisiert. In der Regel liegt eine abgeschlossene Familienplanung zugrunde oder die sichere Erkenntnis, keinen Nachwuchs bekommen zu wollen.
In langen Partnerschaften sind Barrieremethoden zur Verhütung (z. B. Kondome) auch häufig nicht erwünscht. Teilweise können auch medizinische Gründe vorliegen. Etwa die Unverträglichkeit hormoneller Kontrazeptiva oder ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Patientin durch weitere Schwangerschaften.
Theoretisch kann die Sterilisation in Deutschland ab der Volljährigkeit, also ab 18 Jahren, durchgeführt werden. Ab diesem Alter wird im Regelfall die sogenannte Einwilligungsfähigkeit einer Patientin in medizinische Maßnahmen vermutet. Praktisch wird jedoch kein Arzt in diesem Alter eine Sterilisation durchführen. Meistens wird kaum vor dem 30 Lebensjahr sterilisiert.
Einerseits kann kein Arzt zur Durchführung der Sterilisation verpflichtet werden, mithin kann die Patientin diesen Eingriff auch von keinem Arzt erzwingen. Andererseits ist jedoch das Selbstbestimmungsrecht der Patientin zu beachten: Sie kann selber entscheiden, was sie mit ihrem Körper machen möchte und was nicht.
Viele Patientinnen schätzen an der Sterilisation, dass sie nach dem Eingriff eine neue Freiheit ihres Intimlebens genießen können. Und zwar ohne, dass sie auf die tägliche Einnahme der Pille mit möglichen Nebenwirkungen angewiesen sind. Sie benötigen auch keine intrauterine Kupferverhütung mehr, die eventuell das Menstruationsverhalten beeinflusst. Mit einem PEARL-Index von 0,1 bis 0,3 ist die Sterilisation auch weltweit eine der sichersten Verhütungsmethoden überhaupt.
Ziel der Operation ist, dass die Wanderung einer befruchteten Eizelle vom Eierstock zur Gebärmutter mittels Durchtrennung der Eileiter beidseitig verhindert wird. Diese Durchtrennung wird über eine Bauchspiegelung durchgeführt. Dabei werden die jeweiligen Endstücke der Eileiter nach Durchtrennung an den Schnittflächen verödet. Oft wird der Eingriff als ambulante Operation durchgeführt, sodass eine Übernachtung der Patientin in einer Klinik nicht erforderlich ist.
Neben allgemeinen, jeder Operation anhaftenden Risiken praktisch keine. Die Patientin sollte sich auch bewusst sein, dass im Falle eines späteren Sinneswandels bei einem erneut aufkommenden Kinderwunsch eine Wiedervereinigung der einmal durchtrennten Eileiter praktisch nur sehr selten gelingt.
Neben den klassischen Verhütungsmethoden (hormonell, nicht hormonell) ist insbesondere auch auf die Möglichkeit der Sterilisation des Mannes (Vasektomie) hinzuweisen. Gerade in langjährigen Partnerschaften sollte Verhütung nicht als einseitige Aufgabe der Frau angesehen werden. Beide Partner stehen bei abgeschlossener Familienplanung in der Verantwortung.
Die Sterilisation zählt aktuell zu den sichersten verfügbaren Verhütungsmethoden. Sehr selten treten nach einer Sterilisation Eileiterschwangerschaften auf; intakte intrauterine Schwangerschaften sind bei exakter Durchführung der Operation praktisch ausgeschlossen bzw. absolute Raritäten. Das Risiko unter einer Antibabypille (PEARL-Index: 0,1 bis 0,9) schwanger zu werden ist gleich bzw. höher.
Selten kommt es vor, dass sich die Lebensumstände der Patientin nach der Sterilisation noch einmal grundlegend ändern und ein Kinderwunsch realisiert werden soll. Dann gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, wieder schwanger zu werden. Zum einen kann operativ versucht werden, die einmal durchtrennten Eileiter wieder zu vereinigen.
Das ist in der Praxis jedoch oft schwierig und nicht immer erfolgversprechend. Daher unterzieht sich die Patientin üblicherweise einer Kinderwunschbehandlung. Dort kann durch eine künstliche Befruchtung eine Schwangerschaft erzielt werden, die auch in einer normalen vaginalen Geburt münden kann. Die Kosten dieser Maßnahmen sind dann jedoch von der Patientin selber zu tragen.
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