schoenheitschirurg-ein-ungeschuetzter-titel

sei ein operatives Fachgebiet mit dazugehöriger Gebietsbezeichnung
(= Facharztausbildung) zum Schönheitschirurg.

Weit gefehlt - ein Ausbildungsfach „Schönheitschirurgie“ gibt es nicht, auch nicht kosmetische Chirurgie. Vielmehr kann sich jeder Medizinstudent, der das Examen absolviert hat, Schönheitschirurg nennen, ohne jemals ein Skalpell in der Hand gehalten zu haben.

In Deutschland sind ästhetische operative und nicht-schneidende Techniken Bestandteil der Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Daher ist es ausschließlich Plastischen Chirurgen vorbehalten, den Begriff der „Ästhetik“ in seinem Facharzttitel zu führen.

Für Laien ebenso verwirrend stellt sich der Begriff „Plastische Operationen“ dar. Diese so genannte Zusatzbezeichnung beinhaltet Ausbildungsinhalte aus einem Teil der Plastischen Chirurgie, die gelegentlich von benachbarten Fachgebieten behandelt werden. So begrenzt sich das Spektrum für Plastische Operationen für den HNO-Arzt auf Nasen- und Ohrenbehandlungen. Ebenso erlernt der Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg keine Techniken der Fettabsaugung, Bauchdeckenplastik oder Brustoperationen. Verwunderlich ist jedoch, dass diese Operationen von solchen Kollegen angeboten und durchgeführt werden, ohne dass diese dafür ausgebildet sind.

Weder der Schönheitschirurg vom Bodensee noch jener von der Kö in Düsseldorf haben in Ihrer Ausbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde jemals Brustoperationen, mikrochirurgische Gewebetransplantationen, Fingerreplantationen oder Behandlungen von Schwerbrandverletzten durchgeführt. Darauf von der Gesundheitsministerin angesprochen prahlte der Düsseldorfer Kollege damit, seine HNO-Facharzt-Urkunde zurückgegeben zu haben, um sich dadurch „Schönheitschirurg“ nennen zu können.

Es ist an den Medien dieses für Konsumenten bestehende Wirrwarr aufzulösen und im Rahmen der Berichterstattung auf diese Details hinweisen.

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