Wurzelbehandlungen oder Wurzelkanalbehandlungen gehören regelmäßig zum Behandlungs- oder Therapieangebot einer zahnärztlichen Praxis.
Die dabei verwendeten Techniken oder Verfahren haben sich seit Jahren bewährt und zeigen hohe Erfolgsraten um die 90 Prozent. Bei neun von zehn Patienten beseitigt die Wurzelbehandlung die Entzündung im Zahninnern und erhält den natürlichen Zahn.
Gelegentlich kommt es aber vor, dass sich die Zahnwurzel an den Spitzen nach der Behandlung noch einmal entzündet. Trotz aller Erfahrung und Sorgfalt der Behandler konnte die erste Wurzelbehandlung nicht alle Bakterien oder Reste von entzündetem Gewebe beseitigen oder es haben neue Bakterien einen Weg in den Zahn gefunden.
Dafür gibt es verschiedene Gründe:
Patienten verspüren dann teilweise neue Schmerzen oder eine hohe Empfindlichkeit des wurzelgefüllten Zahns. Oft bleibt die Entzündung auch schmerzfrei und erst Röntgenbildbefunde zeigen verschiedene Auffälligkeiten. Selbst ohne Beschwerden benötigt der Zahn für seinen Erhalt jetzt eine Wiederholung oder Revision der Wurzelbehandlung.
Der Ablauf ähnelt der normalen Wurzelkanalbehandlung stark. Zunächst lokalisiert eine gründliche Untersuchung die neue Entzündung und mögliche Ursachen für ihr Wiederauftreten. Dieser Befund erlaubt zugleich eine Bewertung der Erfolgschancen der Revision. Sie liegen durchschnittlich bei etwa 75 bis 80 Prozent. Fällt die individuelle Prognose positiv aus, wird der Zahn erneut unter lokaler Betäubung geöffnet.
Zahnärzte entfernen dann zunächst das komplette Füllmaterial aus dem Zahn und seinen Wurzelkanälen. Sie werden anschließend mechanisch etwas erweitert, um auch möglicherweise infiziertes Zahnmark zu entfernen.
Das komplette Kanalsystem wird danach wieder mit Instrumenten und Spülungen gereinigt. Hier kommen immer Lupenbrille oder Dentalmikroskop zum Einsatz, damit keine Entzündungsreste mehr unentdeckt bleiben. Häufiger zeigen sich jetzt auch bisher übersehene, feinste weitere Verästelungen der Wurzelkanäle.
Sie erhalten nun genauso eine gründliche Reinigung. Erst wenn der Zahn danach befund- und beschwerdefrei ist, kommt neues Füllungsmaterial in den Zahn und er erhält eine neue Krone.
Bleiben alle Bemühungen erfolglos und treten weitere Entzündungen auf, kann ergänzend eine Wurzelspitzenresektion helfen, bei der problematische Wurzelspitzen abgetragen werden. Zusätzliche Revisionen versprechen keinen nachhaltigen Behandlungserfolg mehr.
Diese chirurgische Maßnahme wird von den gesetzlichen Krankenkassen ohnehin der Revision einer Wurzelbehandlung vorgezogen. Die Kassen übernehmen die Kosten nur in der Minderheit der Fälle beziehungsweise zahlen dann einen Festzuschuss.
Zeigen Röntgenbilder krankhafte Veränderungen der Wurzelspitze, unterstützen die Versicherer ausschließlich die Wurzelspitzenresektion. Bei der Entscheidung für eine Revision müssen die Patienten die Kosten selbst übernehmen, haben im Gegenzug aber gute Aussichten, die noch höheren Ausgaben für Zahnersatz zu vermeiden.
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