Team jameda
In Deutschland gibt es Bundeswehrkrankenhäuser, die vom Sanitätsdienst der Bundeswehr betrieben werden. Dort werden Soldaten und Angehörige der Bundeswehrverwaltung, aber auch Zivilisten behandelt.
Krankenpfleger oder Krankenpflegerinnen werden im militärischen Sanitätswesen „Sanitäter“ genannt. Sie gehören zum nichtärztlichen Personal und haben eine Sanitätsausbildung absolviert.
Sanitäter sind Mitglieder von Hilfsorganisationen, die normalerweise im Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen und als Helfer vor Ort zur Überbrückung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder auch als Hilfskräfte bei Unfällen und Katastrophen eingesetzt werden.
Grundsätzlich werden heute alle Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr zum sogenannten „Einsatzersthelfer A“ ausgebildet, um in Notfällen und bei Katastrophen den Rettungsdienst mit der sanitätsdienstlichen Hilfe unterstützen zu können. Im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr und im Heeressanitätsdienst helfen sie mit, die Gesundheit der Soldaten zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.
In einem Bundeswehrkrankenhaus werden die Patienten sicher und gut betreut. Dort arbeiten sowohl militärische als auch zivile Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger. Sie versorgen ihre Patienten qualifiziert und sorgsam, sodass sie den Patienten ein Gefühl der Geborgenheit und der Sicherheit geben.
Ganz allgemein sind Soldatinnen und Soldaten im aktiven militärischen Dienst eine überaus dienstbereite Vollzeittruppe, die ihre Aufträge besonders gewissenhaft erfüllen und ihre Dienstpflichten in den alltäglichen Arbeitsgängen sehr genau ausführen.
Die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger in den Bundeswehrkrankenhäusern führen ihre Aufgaben mit besonderer Sorgfalt aus. Die aktive Dienstzeit beträgt für Soldatinnen und Soldaten 6 Monate bis 13 Jahre.
Als Patient steht man in einem Bundeswehrkrankenhaus im Mittelpunkt. Ängste und Unsicherheiten werden den Patienten von vorneherein genommen.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sorgen für das Wohlergehen von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen, von Alten und Schwachen.
Sie begleiten Menschen beim Gesundwerden und kümmern sich um die Krankenpflege und das Wohl kranker Menschen mit Behinderung, Menschen mit unheilbaren Krankheiten, Alten und Gebrechlichen, kleinen Säuglingen und deren Mütter im Wochenbett, Kinder, die künstlich beatmet werden müssen, Unfallopfer und Todkranke.
Sie helfen kranken Menschen beim Aufstehen, bei der Körperhygiene, beim Gang zur Toilette oder bei der Einnahme der Mahlzeiten. Bewegungsunfähige Patienten werden fachgerecht von ihnen gebettet, sodass Beschwerden, die durch langes Liegen entstehen, verhindert werden können.
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger sind die Vermittler zwischen Arzt und Patient.
Sie stellen körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse und Probleme der Patienten fest und beurteilen sie.
Sie führen Bestrahlungen, medizinische Bäder und Inhalationen durch, bereiten die Patienten auf operative, therapeutische oder sonstige Maßnahmen vor und betreuen die Patienten bei der Durchführung dieser Maßnahmen.
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