Anfang 2012 trat die neue GOZ (Gebührenordnung für privatzahnärztliche Leistungen) in Kraft. Gesetzlich Versicherte sind insofern betroffen, als dass sie häufig private Leistungen in Anspruch nehmen. Denn bei Kunststofffüllungen, Kronen, Implantaten und Co. zahlt die Krankenkasse nur einen Festbetrag, für alle darüber hinaus gehenden Leistungen muss der Patient selbst in die Tasche greifen. Hier kommt die GOZ ins Spiel.
Seit dem Beschluss der Reform geistern Horrormeldungen von explodierenden Kosten durch die Medien. Manche Patienten sind völlig verunsichert: Wie teuer wird es? Kann ich mir Zahnersatz in Zukunft überhaupt noch leisten? Vor Panikmache muss jedoch gewarnt werden.
Zuletzt wurde die Gebührenordnung im Jahr 1988 reformiert. Seitdem sind durch den medizinischen Fortschritt zahlreiche Diagnoseverfahren, Behandlungsmethoden und Materialien hinzugekommen, die nun, nach 24 Jahren ›Nullrunde‹, endlich erfasst werden sollen.
Einzelne Posten werden in diesem Zusammenhang tatsächlich moderat angehoben, was sich aber dadurch ausgleicht, dass andere Positionen reduziert werden oder sogar komplett wegfallen. Wir können Sie also beruhigen: Unzumutbare Belastungen durch drastisch in die Höhe schnellende Zahnarztrechnungen muss kein Kassenpatient befürchten!
Darüber hinaus bestehen gerade in Sachen Zahnersatz zahlreiche Sparmöglichkeiten. Man muss sie nur kennen. Die Kosten setzen sich aus dem operativen Eingriff und dem prothetischen Teil zusammen. Bei größeren Eingriffen und hohen Ansprüchen an die Ästhetik zum Beispiel im Frontbereich empfehlen wir natürlich das zahntechnischer Meisterlabor vor Ort. Eine günstige aber keineswegs schlechte Alternative bei weniger aufwendigen Versorgungen ist der eigenanteilschonende Auslandszahnersatz. Inzwischen werden qualitativ hochwertige Leistungen zu guten Konditionen angeboten.
Eine Zahnzusatzversicherung kann Sinn machen, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wird. Im Idealfall verringert der Patient nicht nur seinen Eigenanteil beim Zahnersatz, sondern profitiert zudem von kleinen aber wichtigen Extras wie zum Beispiel der Zahnreinigung – falls die nicht bereits von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt wird.
Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.
Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.