Artikel 05/02/2012

Patienteninformation zur neuen Gebührenordnung

Dr. med. dent. Marcus Engelschalk Zahnarzt
Dr. med. dent. Marcus Engelschalk
Zahnarzt
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Die geänderte Gebührenordnung für Zahnärzte (‘GOZ’) ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Nach dieser GOZ werden alle zahnärztlichen Leistungen für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte abgerechnet.

Auch als gesetzlich Versicherter erhalten Sie eine Rechnung nach der GOZ, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen, die Ihnen Ihre Krankenkasse nicht zur Verfügung stellt, zum Beispiel bei höherwertigem Zahnersatz. In vielen Fällen erhält der Zahnarzt von der gesetzlichen Krankenkasse für vergleichbare Leistungen ein höheres Honorar als im Durchschnittssatz (2,3-fach) der GOZ. Ein Beispiel: Für die Vorbereitung eines stark geschädigten Zahnes mit Füllungsmaterial vor der Überkronung muss ein Zahnarzt bei einem Privatpatienten mehr als den 4-fachen GOZ-Satz verlangen, um dasselbe Honorar zu erhalten, das die gesetzliche Krankenkasse für einen gesetzlichen Versicherten leistet.

Die Gebührenordnung erlaubt ausdrücklich eine Steigerung des Gebührensatzes. Der Zahnarzt hat die Pflicht, einen adäquaten Steigerungsfaktor für jede Leistung festzulegen, der der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den Umständen der Ausführung gemäß ist.

Warum eine neue GOZ?

Eine Novellierung der Gebührenordnung war überfällig. Die letzte Überarbeitung der GOZ liegt bereits 24 Jahre zurück. Die moderne Zahnmedizin wurde mit dieser Gebührenordnung schon lange nicht mehr beschrieben. Nicht nur die Materialkosten sind deutlich gestiegen, sondern auch die Anforderungen an die Verarbeitung und die ästhetischen Ansprüche der Patienten.

Wird jetzt alles teurer?

Hochwertige Dienstleistungen haben auch in der Medizin ihren Preis. Dennoch hat es der Verordnungsgeber bei dem seit 1988 unverändert geltenden Punktwert belassen, der multipliziert mit der von der GOZ vorgegebenen Punktzahl die Grundlage der Preisbildung für die einzelne zahnärztliche Leistung darstellt.

Dieser Punktwert beträgt nun seit mehr als 24 Jahren 5,62421 Cent. Seit 1988 ist keine Anpassung erfolgt, obwohl in diesem Zeitraum die allgemeinen Kosten für Dienstleistungen stark gestiegen sind. Gleiches gilt für Löhne und Gehälter. Auch die Prämien in der privaten Krankenversicherung wurden in diesem Zeitraum deutlich erhöht.
Alleine zwischen 2005 und 2010 stiegen so die Einnahmen der privaten Krankenversicherung um 6,3 Milliarden Euro.

Bekomme ich immer noch die beste Zahnmedizin?

Zahnmedizinische Leistungen können auf höchstem Niveau erbracht werden. Alle Zahnärzte klären gerne über innovative Behandlungsmethoden und neue Materialien auf. Nutzen Sie das Angebot zur Information.

Weiß ich, was ich bezahlen muss?

Als Patient werden Sie über die Kosten der Behandlung aufgeklärt. Diese Aufklärung erfolgt in einem Gespräch und schriftlich in einem Heil-und Kostenplan.

Wichtig

Klären Sie vor allem bei umfangreichen Behandlungen vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung, wie hoch die Erstattung sein wird, die Sie erhalten. Prüfen Sie in Zweifelsfällen, ob Ihnen nach Ihrem Versicherungsvertrag nicht auch höhere Erstattungsleistungen zustehen.

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