Artikel 06/09/2012

Gerinnungshemmer - Gefahr für die Behandlung beim Zahnarzt

Team jameda
Team jameda
mit-gerinnungshemmern-leben-gefahr-bei-zahnbehandlungen

Was müssen Zahnärzte und Patienten beachten, wenn Zähne gezogen und Blutverdünner genommen werden?

Die oralen Antikoagulantien bewirken, dass aus therapeutischen Gründen die Gerinnung des Blutes verlangsamt wird; dabei können starke Blutungen entstehen. Der Allgemeinarzt oder der Kardiologe bezweckt damit, dass das Blut an sehr engen Stellen, zum Beispiel in den Herzkranzgefäsen, die verkalkt sind, besser vorbeifließt. Damit bringt das aber für den Zahnarzt, der einen Zahn ziehen muss oder eine andere chirurgische Leistung im Mund des Patienten durchführen muss, erhebliche Schwierigkeiten mit sich.

Deswegen ist es absolut wichtig, den Zahnarzt vorher zu informieren - gerade auch im Notfall.

Welche Blutverdünner gibt es?

Es gibt einen Reihe neuer Wirkstoffe, die nicht so geläufug sind und damit möglicherweise vergessen werden. Diese Substanzen sind zum Teil schon zugelassen oder befinden sich in der Zulassung. Sie werden auch für die Thromboseprophylaxe und Schlaganfallprophylaxe verwendet.

Der Vorteil dieser neuen Medikamente ist die gute Vorhersagbareit der Pharmakokinetik, auch ohne Überwachung der Dosierung, da diese konstant bleibt. Bei diesen Medikamenten kann innerhalb von 24 Stunden eine Unterbrechung der chirurgische Eingriffe erfolgen, während es bei den älteren Wirkstoffen  sogar noch nach zehn Tagen Absetzten zu Blutungen kommen kann. Bei Patienten mit Nierenfunktionsstörungen oder Leberinsuffizienz muss die Abstinenz des Präparates auf vier Tage vor Eingriff erhöht werden.
Immer ist es erforderlich, dies in Absprache mit dem verordnenden Arzt durchzuführen, und es nicht auf eigene Faust zu tun. Denn das Risiko muss abgewogen werden, ob der Eingriff verschoben werden muss oder nicht.
Im Notfall ist abzuwägen, ob der Eingriff, gerade nachts, noch ambulant zu vertreten ist oder lieber direkt eine Einweisung auf eine stationäre chirurgische Klinik zu bevorzugen ist.

Aufgrund der Tatsache, dass es bei den neuen Medikamenten kein spezielles Antidot gibt, muss bei Blutugskomplikationen immer eine Einweisung in eine Klinik empfohlen werden.

Quelle: Dr.Halling, Frank, ZMK Ausgabe 7-8 Seite 4667-467, August 2012

Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.

Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.


www.jameda.de © 2023 - Wunscharzt finden und Termin online buchen.

Diese Webseite verwendet Cookies.
Surfen Sie weiter, wenn Sie unserer Cookie-Richtlinie zustimmen.