Artikel 07/06/2019

Lachgasbehandlung beim Zahnarzt: Ideal für Angstpatienten

Team jameda
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Mit der Lachgassedierung steht Ihnen in einer Vielzahl von Zahnarztpraxen ein sicheres und schonendes Verfahren zur schmerz- und angstfreien Zahnbehandlung zur Verfügung.

Was ist Lachgas?

Lachgas ist ein geruch- und farbloses Gas, das beim Einatmen eine entspannende, angstlösende Wirkung erzeugt. Es vermittelt einen Zustand der Gelassenheit und der Leichtigkeit, erlaubt dabei aber zu jedem Zeitpunkt eine Kommunikation zwischen den Patienten und dem Behandlungs-Team. So ist es möglich, die notwendige Lachgas-Konzentration individuell anzupassen.

Die Wirkung von Lachgas setzt innerhalb von wenigen Augenblicken ein, nachdem es eingeatmet wurde. Es wirkt verlässlich über beliebig lange Behandlungszeiträume.

Nach Behandlungsende verbleibt kein Lachgas im Körper. Es wird vollständig abgeatmet und hat dadurch auch keine Nachwirkungen oder körperlichen Einschränkungen zur Folge.

Der Anwendung von Lachgas bei zahnärztlichen Behandlungen ist seit vielen Jahrzehnten erforscht und erprobt. Im angelsächsischen und skandinavischem Raum sowie in Amerika gehört dieses schonende Sedierungsverfahren schon lange zum Standard in Arzt- und Zahnarztpraxen.

Für wen ist Lachgas geeignet?

Mit wenigen Einschränkungen ist die Lachgas-Behandlung für die meisten Patienten sowie für fast alle zahnärztlichen Behandlungen geeignet. Sollten Sie jedoch an schweren DepressionenAngstzuständen oder schweren Allgemeinerkrankungen leiden, sollten Sie auf diese Sedierungsmethode verzichten.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Angstbedingte Blockaden werden aufgehoben, ein Gefühl der Gelassenheit setzt ein.
  • Würgereiz wird unterdrückt, der Körper entspannt sich.
  • Die gefühlte Behandlungsdauer wird reduziert.
  • Die Behandlung ist sehr gut steuerbar.
  • Begleiterscheinungen klingen nach wenigen Minuten ab. Es wird keine Begleitperson benötigt.

Kosten einer Lachgasbehandlung

Für Kassenpatienten ist die Behandlung eine Selbstzahlerleistung und wird je nach Länge im niedrigen dreistelligen Bereich pro Sitzung abgerechnet. Einige, aber nicht alle Privatversicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten.

Haben Sie offene Fragen zum Thema Lachgasbehandlung? Ihr Zahnarzt berät Sie gerne über die Behandlung.

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