Team jameda
Viele Patienten haben vor dem Zahnarztbesuch Angst oder ein beklemmendes Gefühl, welches einige davon abhält sich in eine längst fällige Behandlung zu begeben. 70 % der Bevölkerung empfindet nach Umfragen deutliche Angst vor einer zahnärztlichen Behandlung.
Die analgetische (schmerzstillende) und sedierende (beruhigende) Wirkung von Lachgas (chemisch N2O, Distickstoffmonoxid) wurde schon früh im 19. Jahrhundert entdeckt. Die angstlösende (anxiolytische) Eigenschaft macht es zu einem hervorragenden Hilfsmittel bei der Behandlung von Angstpatienten.
Über eine kleine Nasenmaske atmet der Patient ein Gemisch aus Sauerstoff und Lachgas ein, wobei ein Mindestanteil von 30 % Sauerstoff nicht unterschritten werden kann. Das ist mehr als in der normalen Raumluft vorhanden ist. Bereits nach wenigen Atemzügen beginnt die Wirkung: von einem Gefühl der Leichtigkeit und Entspannung gelangt der Patient in einen angenehmen Trancezustand. Er ist jedoch jederzeit ansprechbar und Herr seiner Sinne. Gleichzeitig mit der Angst nimmt auch die Schmerzempfindlichkeit ab. Das Setzen einer Betäubungsspritze wird als deutlich weniger unangenehm empfunden. Auch extreme Würgereize und starke Schluckreflexe sind unter Lachgas stark verringert.
Der Zahnarzt kann über das variable Mischungsverhältnis Sauerstoff – Lachgas die Intensität der Sedierung verändern und individuell auf den Patienten abstellen. Es wirkt nur solange es eingeatmet wird, indem es Angst und Schmerzempfinden vermindert. Zum Ende der Behandlung atmet der Patient für 3-5 Minuten reinen Sauerstoff. Dadurch wird das Lachgas abgeatmet und der Patient kann schon nach etwa 15 Minuten die Praxis mit einem klaren Kopf alleine verlassen.
Gibt es Gründe gegen eine Lachgassedierung?
Die Lachgassedierung ist eine extrem sichere Methode. In vielen Ländern (USA, England Australien, skandinavische Länder) wenden bereits weit über 50% aller Zahnärzte Lachgas routinemäßig an. Bei Millionen von dokumentierten Anwendungen ist es zu keinem einzigen ernsten Zwischenfall gekommen. Lachgas gilt als eines der am besten untersuchten Stoffe in der Medizin.
Nicht geeignet ist das Verfahren allerdings für Patienten mit behinderter Nasenatmung, Kinder unter drei Jahren sowie bei akuter Mittelohrentzündung, Mastoiditis, Pneumothorax oder kürzlich erfolgter Augen- OP. Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen können nicht behandelt werden, da eine gute Kooperation unabdingbar ist. Einzige Nebenwirkung ist eine Hemmung der Vitamin B12 Synthese, daher führt eine regelmäßige Inhalation (täglich über mehrere Wochen oder länger als acht Stunden) zu einem Vit B12 Mangel. Dies kommt für Patienten auf Grund der sehr viel kürzeren Behandlungszeit jedoch nicht zum tragen. In extrem seltenen Fällen kann es zu einer vorübergehenden Übelkeit kommen.
Die Lachgasbehandlungen werden unter pulsoxymetrischer Überwachung durchgeführt. Dabei misst ein Fingersensor ständig die Herzfrequenz und die Sauerstoffsättigung im Blut des Patienten, was ein zusätzliches Plus an Sicherheit bedeutet. Die sorgfältige Anamnese mit dem Zahnarzt ist, wie das ausführliche Aufklärungsgespräch, dabei sehr wichtig.
Lachgas wird im Körper weder abgelagert noch abgebaut, es wird zu über 99% abgeatmet. Allergische Reaktionen sind in 160 Jahren nicht aufgetreten. Es hat keine Wirkung auf Herz, Kreiskauf, Atmung oder innere Organe und ist somit risikoärmer als eine normale Lokalanästhesie (Spritze). Vorurteile und schlechte Erfahrungen beruhen auf Überdosierungen, die mit den modernen Geräten, die in der zahnärztlichen Praxis zum Einsatz kommen, unmöglich sind.
Bei der Lachgassedierung handelt es sich um eine Behandlungsmethode, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt wird. Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen - abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen - unter Umständen einen Teil der entstandenen Kosten.
Fazit: Die Lachgasanwendung ist ein sehr sicheres Behandlungsverfahren, welches eine angstfreie Behandlung in der zahnärztlichen Praxis ermöglichen kann. Geringe Nebenwirkungen und eine optimale Steuerbarkeit stellen im Vergleich zu anderen Sedierungsverfahren mit Medikamenten (oral oder intravenös) einen entscheidenden Vorteil dar.
Durch eine gute Ausbildung des spezialisierten Zahnarztes, mit einer perfekten technischen Ausstattung und der Mitarbeit der Helferinnen kann der Angstpatient entspannt loslassen und die nötige Behandlung durchführen lassen.
Bildnachweis: © Institut für dentale Sedierung
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