Wer Krampfadern hat, spürt jeden Tag, wie sehr sie ihn belasten. Jährlich gehen Hunderttausende deswegen zum Arzt. Doch welche Venenbehandlung ist aktuell der Gold-Standard: OP, Laser, Radiowellen oder Venenkleber?
Meist ist ein Eingriff notwendig, weil die Klappen in den oberflächlichen Venen nicht mehr richtig schließen und das Blut in den Venen wieder zurückfließt. Die Folgen: Schwere, Müdigkeit, Juckreiz, offene Hautstellen, Ruhelosigkeit, Schmerzen, Schwellungen oder Krämpfe.
Spezialisierte Ärzte erklären den Betroffenen das Behandlungsziel: Der Rückfluss durch die krankhaft veränderten oberflächlichen Venen muss gestoppt werden.
Indem die Krampfader verschlossen oder entfernt wird, wird das Blut in umliegende gesunde Venen umgeleitet und kann wieder zum Herzen fließen.
Wenn die Vene gezogen wird, ist der Patient erheblichen Belastungen ausgesetzt. Die Stripping-Operation wird in einer Narkose durchgeführt, die viele Risiken birgt.
Nebenwirkungen dieser Varizenbehandlung sind zum Beispiel Wundheilungsstörungen, Blutergüsse und Schwellungen.Oft werden Operationen auch wegen Narkoserisiken abgesagt. Der Betroffene soll dann sein Leben lang Kompressionsstrümpfe tragen.
Auch nach der OP tragen die Betroffenen bis zu acht Wochen oder länger Kompressionsstrümpfe, um Thrombosen zu vermeiden. Sie erhalten meist eine Krankschreibung für zwei Wochen.
Für die überwiegende Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist die Operation immer noch der Gold-Standard. Sie tragen die Kosten ohne Wenn und Aber. Modern ist die Stripping-Operation jedoch schon lange nicht mehr. Eine offizielle Zulassung hat sie genauso wenig wie alle derzeit verfügbaren Methoden.
Auch gesetzlich versicherte Patienten könnten anders behandelt werden, wenn die Krankenkassen das wollen.
Die Venen durch sogenannte endovenöse Therapien zu verschließen, ist sehr einfach und kann als der aktuelle Gold-Standard bezeichnet werden. Diese Verfahren sind modern. Durch die erkrankte Vene wird vom Unterschenkel ein Katheter zur Leiste oder zur Kniekehle hochgeschoben. Wie beim Blutabnehmen gibt es einen Pieks und der Katheter ist in der Vene. Die erkrankte Vene wird nun auf zwei unterschiedliche Arten verschlossen. Mit Hitze, also Laser oder Radiowelle, wird die Vene bei 120°C von innen verkocht und verschlossen.
Dabei muss eine spezielle Kühlung, vermischt mit Betäubungsmittel, um die zu behandelte Vene herumgespritzt werden. Diese Narkose nennt sich Tumeszenzlokalanästhesie. Das Problem ist, dass sie nicht zugelassen ist und eine zusätzliche, dokumentierte Aufklärung notwendig ist, da auch noch Stunden nach der OP Herz- oder Atemstillstände auftreten können.
Die thermischen Verfahren können wiederum Schwellungen und Hitzeschäden verursachen. Generell wird empfohlen, Kompressionsstrümpfe für vier Wochen oder länger zu tragen.
Noch moderner ist der Venenkleber. Über den Katheter wird er in die Vene eingespritzt. Dabei entstehenTemperaturen von 40°C, die für den Körper jedoch ungefährlich sind. Der Venenkleber verschwindet nach 12 bis 18 Monaten vollständig, wenn von der Vene nur noch eine kleine Narbe übriggeblieben ist.
Die Patienten müssen zum Eingriff nicht nüchtern kommen und können weiterhin ihre Medikamente nehmen. Das ist besonders für Diabetiker und Herzpatienten wichtig. Die behandelten oberflächlichen Venen sind sofort geschlossen und bleiben es auch. Kompressionsstrümpfe müssen nicht getragen werden.
Private Krankenkassen haben die Vorteile der endovenösen Behandlungsoptionen schon sehr lange erkannt. Gesetzliche Krankenkassen ermöglichen es ihren Patienten teilweise über integrierte Versorgungsverträge, an modernen Behandlungsweisen teilzunehmen. An Off-Label-Use- Behandlungen, also Laser oder Radiowelle in Tumeszenzlokalanästhesie, dürften sie sich vom Gesetz her überhaupt nicht beteiligen.
Der Gesetzgeber gesteht allen Patienten das Recht zu, selbst eine Wahl zu treffen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ohne Wenn und Aber das Recht, ihren Versicherten zu erlauben, zu jedem Spezialisten zu gehen, auch wenn er kein Kassenarzt ist. Oft lohnt sich ein Blick in die jeweilige Krankenkassensatzung. Die Krankenkassen können auch im Einzelfall entscheiden oder über das Kostenerstattungsprinzip die Wahl eines geeigneten Behandlers, auch Nichtkassen-Arztes, ermöglichen. Das nenne ich modern.
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