Artikel 02/08/2016

Krampfadern: Welche Verfahren gibt es? Wann kommen die Krankenkassen für die Kosten auf?

Dr. med. Jörg Fuchs Facharzt für Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurg, Phlebologe
Dr. med. Jörg Fuchs
Facharzt für Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurg, Phlebologe
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Für die Behandlung chronischer Venenerkrankungen gibt es Leitlinien zu bekannten Einzeltherapien. Eine umfassende Empfehlung, die sich an den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert, fehlt jedoch.

Führende Gefäßspezialisten haben im Februar 2016 in einem Artikel im Journal der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie versucht, das gesamte Therapiespektrum zusammenzufassen.

Chronische Venenerkrankungen sind symptomorientiert zu behandeln. Hierfür stehen zum einen invasive Maßnahmen, zum anderen die Kompressionstherapie und Venenmedikamente zur Verfügung. Die eingangs gestellte Frage ist einfach beantwortet. Es ist bemerkenswert, dass in der Bundesrepublik Deutschland kein einziges operatives oder invasives Verfahren zugelassen ist!

Nach Aussage der für die Bewertung von medizinischen Therapie-Verfahren zuständigen Bundesbehörde, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), erfolgte in der Vergangenheit durch diese Behörde oder ihre Vorgänger keine einzige Überprüfung. Aufwendungen für Leistungen, die ausgeschlossen wurden, können von den Kostenträgern, gesetzliche und private Versicherer, nicht erstattet werden. Alle Verfahren sind logischerweise somit anwendbar und von gesetzlichen und privaten Krankenversicherern erstattungsfähig. Soweit zur Begriffsklärung.

Welche Verfahren sind verfügbar und was wissen wir über sie? Welche Kosten entstehen?

Behandlung mit Kompressionsstrümpfen

Die Behandlung mit Kompressionsstrümpfen ist bekannt. Sie ist sehr wichtig bei venenbedingten Wunden, die am besten unter einer Kompression abheilen. Auch für Betroffene mit oder nach einer Thrombose gehören sie zur Standardtherapie. Für Patienten mit Krampfadern sind Kompressionsstrümpfe nur noch in seltenen Fällen erforderlich, weil es Operationsverfahren gibt, die sie verzichtbar machen.

Beispielsweise für Berufstätige, die viel stehen oder sitzen müssen und denen die Beine anschwellen oder schmerzen, bietet die Industrie für Frauen und Männer für jeden Einsatzzweck spezielle Strümpfe. In der Regel reicht ein Unterschenkelstrumpf der Klasse I. Oft wird diese Therapie mit Venentabletten begleitet. Ihr Stellenwert in der Therapie der Venenerkrankungen wird oft überbewertet.

Die Stripping-Operation

Jeder kennt die Stripping-Operation. Ein Eingriff in Narkose und das Tragen von Kompressionsstrümpfen ist meist Pflicht. Letzteres in der Regel für acht Wochen. Jedes Bein wird meist einzeln operiert. Deshalb sind unter Umständen mehrere Operationstermine mit erneut achtwöchiger Kompressionstherapie erforderlich.

  • Die Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen ohne weiteres übernommen.
  • Offizielle Kostenberechnungen findet man nicht.

Die Sklerosierung der Venen

Ein anderes Verfahren ist die Sklerosierung der Venen mit einer Alkohollösung.

Die Resultate sind allerdings unbefriedigend.

  • Zwischen 9-10 Sitzungen sind üblich.
  • Kompressionsstrümpfe sind zu tragen.

Die CHIVA-Methode

Die CHIVA-Methode gehört nicht zu den gängigen Methoden und tritt zahlenmäßig in den Hintergrund. Über kleine Schnitte wird versucht, den venösen Kreislauf wieder herzustellen.

Behandlung mit einem Katheter

Moderne Verfahren bedienen sich eines Katheters, der in die funktionsuntüchtige Vene über eine Punktion, ähnlich einer Blutabnahme, eingeführt wird. Es sind die thermischen Verfahren zu nennen - also Laser, Radiowelle und Heißwasserdampf.

Die Hitze verschließt das Gefäß von innen. Temperaturen von 120°C erfordern eine Betäubung, eine leichte Narkose oder einen Dämmerschlaf. Für die Nachbehandlung sind Kompressionsstrümpfe vorgesehen.

Der Venenkleber

Ein weiteres modernes Verfahren ist der Venenkleber. Über den Katheter wird ein medizinischer Klebstoff - zugelassen in den 60er Jahren, weit vor dem Laser und der Radiowelle - in die Vene eingespritzt. Die Vene wird von innen verklebt.

  • Es sind keine Narkose und keine Kompressionsstrümpfe notwendig.
  • Es handelt sich hierbei um ein besonders schonendes Verfahren.

Menschen mit individuellen Vorerkrankungen, die eine Narkose ausschließen (Diabetiker oder Patienten mit gerinnungshemmenden Medikamenten, Durchblutungsstörungen mit dem Verbot einer Kompressionsbehandlung) können alle ohne Sorge mit diesem Verfahren behandelt werden.

Mehrere Befunde werden in derselben Sitzung verklebt. Trotzdem kann der Patient im direkten Anschluss seine privaten oder beruflichen Tätigkeiten ohne Einschränkungen aufnehmen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bevorzugt die Stripping-Operation und lassen ihre Versicherten nur bedingt an modernen Therapieverfahren teilhaben. Dies wird über komplizierte und eingeschränkte Vertragskonstruktionen gewährleistet. Dabei hat der Gesetzgeber allen Kassen fortschrittliche Möglichkeiten in die Satzungen geschrieben.

Über das Kostenerstattungsprinzip und die Möglichkeit, nicht zugelassene Leistungserbringer aufsuchen zu dürfen, kann jeder Versicherte ein auf seine Lebenssituation und Beschwerdesymptomatik zugeschnittenes Behandlungskonzept bei einem Spezialisten abrufen.

Die Privatversicherer sehen dies schon lange als Vorteil. Viele Kassen haben das auch erkannt und ermöglichen ihren Versicherten moderne Therapiekonzepte.

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