Ein Kassenarztsitz erlaubt es dem niedergelassenen Arzt, GKV (gesetzlich krankenversicherte) Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen. Privatpatienten können hingegen auch ohne Kassenarztsitz abgerechnet werden.
Aber die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Patienten ein kostenloses Premiumpaket an, wenn sie sich bei besonders qualifizierten Hausärzten dafür anmelden. Konkret heißt das, dass jeder geeignete gesetzlich versicherte Patient am Programm der Hausarztverträge teilnehmen kann, wenn die eigene Krankenkasse dies anbietet. Informationen ob Ihre Krankenkasse Teil des Programms ist und welche Bedingungen gelten, erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Die Patienten profitieren auf verschiedene Arten von der Versorgung. Zum einen sichern sie sich so eine medikamentöse Versorgung wie die eines Privatpatienten ohne Budgetierung. Des Weiteren ist es der Praxis möglich, die Sprechstunden flexibler anzubieten, also z.B. zu Sonderzeiten wie Mittwoch und Freitag nachmittags, abends, am Samstag und am Sonntag. Für die Praxis bedeutet die Teilnahme am Programm, dass sie hohe Qualitätsstandards erfüllen muss, um zugelassen zu werden. So kann der Patient beruhigt von einer dauerhaft guten Qualität der Praxis ausgehen. Weil die Hausarztmodell-Patienten lukrativer und angstfreier für die Praxis sind, steigt deren Wertschätzung und das bekommen sie auch direkt vermittelt.
Die Vorteile für die Praxis:
Die Vorteile für die kassenärztliche Vereinigung:
Fehlanzeige
Die Nachteile für die kassenärztliche Vereinigung:
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