Bei der Korrektur von Kieferfehlstellungen, also der Dysgnathie-Behandlung, stehen die funktionellen Aspekte im Vordergrund: die Verbesserung der Kaufunktion und die Vermeidung von Schäden an Zähnen, Zahnhalteapparat (Parodontium), Kiefergelenk und Kaumuskulatur. Deshalb werden in der Regel auch die Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gleichzeitig ist für den Patienten fast immer eine gravierende ästhetische Verbesserung mit der Korrektur verbunden.
Ob die Krankenkassen die Korrektur bezahlen, hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab, der mit den sogenannten KIK-Regeln der Kieferorthopädie erfasst wird. Auch bei Kindern wird die Zahnspange nur bei einem gewissen Ausmaß der Zahnfehlstellung bezahlt.
Bei der Korrektur der Kieferfehlstellungen muss zunächst eine kieferorthopädische Vorbehandlung erfolgen, das heißt die Stellung der Zähne im einzelnen Zahnbogen muss korrigiert werden. Anschließend muss die kieferchirurgische Umstellung der nicht zueinander passenden Kieferbasen durchgeführt werden, also die Dysgnathie-Operation. Dabei werden, je nachdem wo die Störung vorliegt, der Unterkiefer, der Oberkiefer oder beide Kiefer versetzt und in der neuen Position fixiert. Zur Verbreiterung oder Verlängerung eines Kiefers kann auch Knochen durch Auseinanderziehen ‘gezüchtet’ werden (Distraktion).
Nach der Knochenheilung werden noch die Zähne kieferorthopädisch ganz exakt aufeinander eingestellt. Nebeneffekt der korrekten Verzahnung (Okklusion) und Kieferbasisrelation ist dann ein harmonisches Gesichtsprofil.
Die Krankenkassen zahlen bei dieser Kombinationstherapie die kieferorthopädische Behandlung (auch beim Erwachsenen!) und die Dysgnathie-Operation. Nur erhöhter Behandlungsbedarf muss gegebenenfalls zusätzlich bezahlt werden, der über die ‘Standardtherapie’ hinausgeht, wie zum Beispiel 3D-Planungen, Profilvorhersagen, spezielle Kiefergelenksdiagnostik und so weiter. Dies wird im Einzelfall mit dem Patienten abgesprochen.
Auch wenn der Patient zum Beispiel zusätzlich rein kosmetische Korrekturen wünscht, wie eine Nasenkorrektur, eine Kinnrandverschiebung (Kinnplastik) oder Gesichtsimplantate, müssen diese als rein kosmetische Zusatzleistungen privat bezahlt werden.
Ein gutes Ergebnis kann nur mit einer guten kieferorthopädischen Vorbehandlung erreicht werden; die Zeitdauer hängt natürlich vom Ausmaß der Zahnbewegungen ab. Der chirurgische Eingriff wird dann in Vollnarkose mit einem kurzen Klinikaufenthalt von einigen Tagen durchgeführt. Der Patient kann nach der Operation zwar den Mund öffnen, aber nicht normal kauen, er muss sich mit weicher Kost ernähren. Nach sechs Wochen ist der Knochen in der Regel stabil genug verheilt und beim Kauen wieder belastbar.
Aufwendig ist auf jeden Fall die Planung der Behandlung. Zunächst muss die Kieferfehlstellung genau analysiert und vermessen werden: Der Kieferorthopäde muss die einzelnen Zahnbögen dann so behandeln, dass sie nach der Umstellung zueinander passen. Der Chirurg plant die Umstellung anhand von Modelloperationen und gegebenenfalls 3D-Analysen.
Für ein gutes Ergebnis ist neben genauer Planung auch viel Erfahrung nötig, vor allem hinsichtlich der Harmonisierung des Gesichts als ‘erfreulichen Nebeneffekt’. Die Weichgewebe folgen zwar der Knochenumstellung, aber nicht eins zu eins. Außerdem sind diese Eingriffe technisch sehr anspruchsvoll.
Es ist also durchaus sinnvoll, als Patient nach der Erfahrung des Behandlers zu fragen, da viele MKG-Chirurgen diese Operationen nicht oder relativ selten durchführen.
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