Team jameda
Die Entscheidung für eine Operation kann weitreichende Folgen haben. Aber auch Therapien für schwerwiegende, seltene oder chronische Erkrankungen erfordern bedeutende Entscheidungen. Die Auswahl der geeigneten Therapie fällt daher oft schwer.
In dieser Situation kann eine Zweitmeinung Sicherheit schaffen, eine angemessene Behandlung gewährleisten sowie die anschließende Lebensqualität verbessern. Hier macht die Teilnahme an einem Zweitmeinungsverfahren den Unterschied. Es stellt sicher, dass der Patient tatsächlich von einem Facharzt untersucht wird, der auf seine Erkrankung spezialisiert ist. Auch bei besonders schwerwiegenden, seltenen oder komplexen Erkrankungen kann das Zweitmeinungsverfahren helfen.
Krankenkassen bieten Patienten in Zusammenarbeit mit externen Anbietern, die einen Experten-Pool zur Verfügung haben, ein Zweitmeinungsverfahren an.
Die Teilnahme an einem Zweitmeinungsverfahren ist freiwillig und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Dabei tragen die Kassen sowohl die Kosten für die Empfehlung eines Experten, für die weitere Untersuchung beim Spezialisten sowie für die Begutachtung der medizinischen Unterlagen.
Der Patient erhält bei seinem erstbehandelnden Arzt alle medizinischen Unterlagen und Untersuchungsergebnisse. Für die Bereitstellung können eventuell geringe Kosten entstehen, die selbst bezahlt werden müssen. Unter Berücksichtigung seiner persönlichen Präferenzen erhält er die Empfehlung eines Facharztes, der auf seinen medizinischen Fall spezialisiert ist. Danach werden die Unterlagen beim empfohlenen Arzt erneut begutachtet.
Der Patient erhält die Information, ob eine Operation medizinisch notwendig ist und ob es alternative Behandlungsmöglichkeiten gibt. Auch wenn die endgültige Entscheidung für oder gegen eine Behandlung dem Patienten selbst obliegt, schafft das Zweitmeinungsverfahren Sicherheit bei der Entscheidungsfindung.
Das Verfahren hilft auch, den medizinischen Sachverhalt besser zu verstehen und den anschließenden Behandlungserfolg zu sichern. Mögliche Fehldiagnosen können erkannt und medizinisch notwendige Operationen vermieden werden.
Wird eine Operation befürwortet, kann der Versicherte auf Wunsch eine Empfehlung für einen Spezialisten erhalten.
Ist das Verfahren beendet, wird der Betroffene im Rahmen der Regelversorgung weiterbetreut.
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