Zu Zeiten der Corona-Virus-Pandemie geraten andere wichtige Gesundheitsthemen in den Hintergrund. Die Grippe oder Influenza ist eine ernst zunehmende Erkrankung. Jedes Jahr ist die Influenza verantwortlich für hunderte bis tausende Todesfälle.
Die Grippesaison dauert noch bis Mitte Mai an!
Für manche Menschen kann die Grippe sehr gefährlich werden. Wer genau die Risikogruppen sind, zeigt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut. Dieses Gremium aus ehrenamtlich tätigen Experten spricht regelmäßig auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse Empfehlungen aus, wer sich gegen Grippe impfen lassen sollte.
Laut STIKO ist eine Grippeschutzimpfung insbesondere für folgende Personengruppen wichtig:
Auch Personen außerhalb der Risikogruppen wird die Impfung nicht abgeraten. Das bedeutet, bei jedem kann, nach individueller Abwägung, die Impfung durchgeführt werden.
Viele PKV-Unternehmen folgen wie die GKV den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Das bedeutet: Wer zu den oben genannten Personengruppen zählt, kann davon ausgehen, dass seine private Krankenversicherung die Kosten für die Impfung gemäß den Versicherungsbedingungen übernimmt.
Verweist der Versicherer in den Bedingungen nicht auf die STIKO, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass er die Impfkosten nicht erstattet. Wer in den Tarifbedingungen keine Antwort auf seine Frage findet, sollte sich deshalb zur Klärung der Frage direkt an den Versicherer wenden.
Selbst bei einem vereinbarten Selbstbehalt müssen die Versicherten nicht unbedingt selbst für die Impfung aufkommen: In vielen Tarifen bezieht sich der Selbstbehalt explizit nicht auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Das hat den weiteren Vorteil, dass die Grippeschutzimpfung dann auch nicht eine mögliche Beitragsrückerstattung gefährdet.
Vor der Impfung erfolgt eine Beratung und eine kurze medizinische Checkup-Untersuchung.
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