Für die meisten Patienten ist der Verlust eines Frontzahnes ein wahres Horrorszenario. Glücklicherweise bietet die moderne Zahnmedizin Möglichkeiten, einen solchen Verlust optisch in Ordnung zu bringen und gleichzeitig einen hohen Tragekomfort zu erzielen.
Gerade im Bereich der Schneidezähne, die gut sichtbar sind, wünschen sich Patienten in der Regel einen haltbaren und zugleich ästhetischen Zahnersatz. Die Entscheidung sollte hier nicht überstürzt getroffen werden, da sie weitreichende Folgen haben kann.
Bei der Entscheidung für eine herkömmliche Brücke wählt man zwar eine traditionelle und kostengünstige Methode, allerdings müssen bei diesem Verfahren die Nachbarzähne abgeschliffen werden, da sie die Stützpfeiler der Brücke sind. Bei gesunden angrenzenden Zähnen sollte man diesen Eingriff - insbesondere im Frontzahnbereich - daher lieber vermeiden und so die unbeschädigten Zähne in Ruhe lassen.
Ein weiterer Nachteil der Brücke ist, dass der Kieferknochen an dieser Stelle nicht mehr ausreichend belastet wird, wodurch er sich nach und nach zurückbildet. Es verhält sich ähnlich wie bei Muskeln: Untrainiert bilden sie sich zurück. Diese sogenannte Knochenatrophie kommt bei ca. 50 % aller Zahnverluste vor.
Entscheidet man sich für ein Implantat, wird der Knochen jedoch weiterhin belastet, sodass er auch erhalten bleibt. Eine gute Investition in die Zukunft mit schönen und dauerhaft haltbaren Zähnen. Dabei ist also nicht nur der sichtbare, sondern auch der unsichtbare Teil relevant. Der Knochen spielt wortwörtlich eine „tragende“ Rolle. Aus diesen Gründen entscheiden sich Patienten immer häufiger für Implantate.
Selbstverständlich muss der Patient während der Zeit der Behandlung nicht mit einer unansehnlichen Zahnlücke den Alltag meistern. Für die Übergangsphase wird ein Provisorium gefertigt. Wie lange es benötigt wird, hängt von der individuellen Zahnsituation und der angewandten Behandlungsmethode ab. Im Wesentlichen wird zwischen drei Methoden unterschieden:
Sehen wir uns einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen den einzelnen Verfahren an:
Nachdem der geschädigte Zahn entfernt wurde, werden Sofortimplantate direkt in die „Lücke“ eingebracht. Patienten sind in der Regel von dieser Möglichkeit begeistert, es muss allerdings gesagt werden, dass die Sofortimplantation nur in sehr seltenen Fällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen angewandt werden kann. Besonders entscheidend ist, dass genügend Knochenmaterial vorhanden ist. Andernfalls hält das Gewinde nicht dauerhaft, wodurch das Implantat massiv gefährdet wird.
Ihr Zahnarzt muss die Beschaffenheit Ihres Kieferknochens und auch Ihres Zahnfleisches ausgiebig prüfen, um zu beurteilen, ob ein Sofortimplantat infrage kommt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so kann das optische Erscheinungsbild mit diesem Verfahren z.B. nach einem Unfall sehr schnell und minimalinvasiv wiederhergestellt werden. Der Patient spart sich Zeit und Schmerzen und muss auch die Ernährung nicht anpassen.
Bei der verzögerten Sofortimplantation handelt sich um einen häufig gewählten Mittelweg. Hier wird das Implantat etwa sechs bis acht Wochen nach der Entfernung des Zahns gesetzt. Während dieser Zeit trägt der Patient ein Provisorium, sodass das Gewebe um den Zahn heilen kann. Sobald der Implantatbereich ausgeheilt ist, kann die Basis, also der Kieferknochen, beurteilt werden.
Gegebenenfalls muss ein Knochenaufbau durchgeführt und schließlich das Implantat gesetzt werden. Meistens darf das Implantat noch nicht gleich voll belastet werden. Darüber klärt allerdings der behandelnde Zahnarzt detailliert auf.
Das dritte Verfahren ist die Spätimplantation. Man bezeichnet es auch als „Standardimplantation“. Der Implantationszeitpunkt wird dabei absichtlich spät gesetzt. Man gibt hier der „Lücke“ sowie dem Kieferknochen mehrere Monate Zeit, bis der Bereich komplett verheilt ist.
Das kann unterschiedlich lange dauern. Üblich ist ein Zeitrahmen zwischen vier Wochen und sechs Monaten. Auch in diesen Fällen wird der Heilungsprozess mit provisorischem Zahnersatz überbrückt, um die Wartezeit bis zum Eingriff zu erleichtern.
Wenn das Implantat schließlich eingesetzt wird, wird unter Narkose oder örtlicher Betäubung das Zahnfleisch geöffnet und mit einem Bohrer ein Loch für das Implantat geschaffen. Es gibt zwei Varianten: das zweiteilige und das einteilige Implantat.
Beim zweiteiligen Implantat wird erst nach einer Einheilungsphase der finale Zahnersatz aufgeschraubt. Bis dahin wird die künstliche Wurzel mit einer Kappe abgedeckt.
Bei einem einteiligen Implantat wird sofort das endgültige Implantat eingebracht. In den meisten Fällen wird eher ein zweiteiliges Implantat empfohlen.
Generell sind Zahnimplantate keine Regelversorgung, an der sich gesetzliche Krankenkassen beteiligen. Sie können jedoch mit einem Festzuschuss rechnen, der sich an der Regelversorgung orientiert.
Da Patienten im Nachhinein in den meisten Fällen betonen, dass die Investition aufgrund der gesteigerten Lebensqualität durch Zahnimplantate jeden Cent wert war, kann es sich lohnen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die die Kostendifferenz teilweise oder sogar voll trägt.
Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.
Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.