Die Anzahl minimal-invasiver Verfahren wie Faltenbehandlungen mit Botox® und Fillern (z.B. Hyaluronsäure) steigt jährlich erheblich. In gleichem Maße drängen Behandler auf diesen Markt, die nicht fachärztlich ausgebildet sind oder gar keinen medizinischen Hintergrund aufweisen. In Folge dessen werden plastische Chirurgen zunehmend mit Komplikationen nach derartigen Injektionen durch fachfremde Anwender konfrontiert. Das Ziel dieses Artikels ist es daher, Patienten zu sensibilisieren, wie wichtig Sicherheit bei minimal- invasiven Eingriffen ist, und dass diese Sicherheit nur bei einem spezialisiert ausgebildeten Facharzt zu erwarten ist.
Grundsätzlich ist es in Deutschland derzeit jedem approbierten Arzt unabhängig von seiner eigentlichen Facharztausbildung gestattet, derartige Füllsubstanzen wie z.B. Hyaluronsäure oder das Medikament Botulinumtoxin zu spritzen. Die Ausbildung für die korrekte Durchführung der Injektionen ist wenig standardisiert und kontrolliert. Häufig fehlen daher den nicht spezialisierten Fachärzten die anatomischen Kenntnisse, die praktische Erfahrung sowie das Know-how im Umgang mit Risiken oder Nebenwirkungen. Auch nicht ärztlich ausgebildeten Berufen wie Heilpraktikern ist es gestattet, Hyaluronsäuren zu injizieren, allerdings dürfen keine Medikamente verabreicht werden, folglich auch kein Botulinumtoxin. Kosmetikerinnen ist die Injektion von Hyaluronsäure und Botulinumtoxin per Gesetz grundsätzlich untersagt.
Minimal-invasive Behandlungen mit Botox® oder Hyaluronsäure erscheinen den Patienten oftmals recht simpel. Daher wird die Auswahl des Verfahrens nach der scheinbaren Machbarkeit und die des Behandlers nach einem besonders günstigen Preis entschieden. Dies birgt ein nicht unerhebliches Risiko für die Patienten, denn nur die professionellen Injektionstechniken auf der Basis einer fundierten Kenntnis der Anatomie ermöglichen dem spezialisierten Behandler ein gutes Ergebnis. Zumal heutzutage von erfahrenen Anwendern nicht mehr nur einzelne Falten behandelt werden, sondern auch verlorenes Volumen wieder ersetzt wird. Dies erfordert eine ständige Weiterbildung des injizierenden Facharztes möglichst auf internationalem Niveau, was nicht mit den Attributen ‘billig und einfach’ korrespondieren kann. Ein seriöser Experte auf dem Gebiet der minimal-invasiven Therapien beherrscht die Gesichtsanatomie und wird individuelle Behandlungsmöglichkeiten vorschlagen, aber auch von angedachten Eingriffen aufgrund fehlender Indikation abraten.
Zusätzlich finden sich zahlreiche nicht korrekte Informationen über die zu verwendenden Produkte. Richtig ist, dass der Wirkstoff Botulinumtoxin ein zugelassenes Medikament ist. Zudem ist es ein sehr sensibles Produkt. Wichtig sind die Reinheit des Wirkstoffs und die korrekte Herstellung sowie Lagerung. Bei zwei der drei in Deutschland zugelassenen Präparate darf eine kontinuierliche Kühlkette nicht unterbrochen werden und während der Behandlung muss selbstverständlich eine sterile Handhabung des Produkts gewährleistet sein. Besondere Vorsicht ist daher derzeit bei im Internet angebotenen Botoxvarianten aus China, Asien oder Polen geboten, die unwissenden Patienten gerne als ‘Billig-Botox’ verkauft werden.
Hyaluronsäuren sind keine Medikamente, sondern sogenannte Medizinprodukte. Sie unterliegen in Deutschland nicht der Medikamentenzulassung, sondern nur der Medizinprodukteverordnung. Hier ist daher äußerste Sorgfalt bei der Auswahl des Produktes geboten, um Komplikationen wie Fremdkörperreaktionen zu vermeiden.
Das injizierte Produkt ist wichtig, aber viel wichtiger ist die Expertise des verabreichenden Arztes. International spricht man in diesem Zusammenhang gern von den drei „P“ des Erfolges – „physician, product and patient“. Nur wenn alle drei Faktoren zusammen passen, lässt sich ein optimales Ergebnis mit geringem Risiko für Nebenwirkungen erzielen.
Um die Auswahl des Arztes zu erleichtern, soll zu guter Letzt auf Warnsignale aufmerksam gemacht werden, die bei einem erfahrenden und ausgebildeten Behandler niemals auftreten sollten:
Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.
Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.